Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Sach- und Rechtslage:

Nach dem Wassereintritt in der Sporthalle des Amtes wurden die Leitungssysteme durch Berechnungen und Befahrungen überprüft.

Im Ergebnis ist die Regenwasserleitung nicht ausreichend dimensioniert und das Gefälle fehlt.

Die Leitung ist zu erneuern, die Anschlüsse der neu zu errichtenden Sporthalle werden vorbereitet. Die vorhandene Leitung wird verdämmt.

 

Die Kosten sind im Haushalt des Amtes eingeplant. Aufgrund der gestiegenen Indizes hat sich die Kostenschätzung für die Maßnahme von 700.000 € auf 900.000 € inkl. Planungsleistung erhöht.

 

Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe, die entsprechend der Vorgaben der Kommunalverfassung unvorhergesehen und unabweisbar ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um weitere Schäden an der vorhandenen Halle zu verhindern und die Entwässerung der zu errichtenden Halle vorzubereiten.

 

Beschluss:

1.     Der Amtsausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 200.000 €.

2.     Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag für diese Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt des Amtes sind für diese Maßnahme 700.000 € eingeplant. Diese Kosten sind auf 900.000 € (brutto, inkl. Planungsleistung) zu erhöhen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: 2

Ungültige Stimmen: -