Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Von Seiten des Sportvereins Stralendorf ist der Wunsch an die Gemeinde Stralendorf herangetragen worden, eine Beschallungsanlage für sportliche und sonstige Veranstaltungen zu beschaffen. Hierzu sind drei Angebote eingeholt worden. (siehe Anlage ) Das preiswerteste Angebot machte die Firma Mediasystem mit 1.577,60 € . Da diese Ausgabe nicht geplant worden ist, so handelt es sich gem. § 52 KV  M- V um eine außerplanmäßige Ausgabe. Außerplanmäßige Ausgaben sind nur dann zulässig wenn sie unvorhergesehen sowie unabweisbar sind und wenn die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden vorliegend angenommen. Die Deckung dieser Ausgabe in der Haushaltsstelle   56000.93500  (Erwerb Beschallungsanlage  ) erfolgt durch die nicht in Anspruch genommenen Mittel von 15.000,- € der Haushaltsstelle  56000.94000  (Bau einer Flutlichtanlage )

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 1577,00 € für den  Erwerb einer Beschallungsanlage entsprechend der Sach– und Rechtslage. Die Verwahrung der Anlage überträgt die Gemeinde im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Vereinbarung an den SV Stralendorf.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0