Sitzung: 31.07.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2003/STR/203
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umnutzung der im Mischgebiet 2 des B – Planes gelegenen Scheune durch das Amt Stralendorf, liegt vom Planungsbüro Hartung und Partner ein Antrag für folgende mögliche Änderungen vor:
In den Festsetzungen des o.g. B – Planes für das
Gebiet MI 2 sind Festsetzungen getroffen, die für die geplante Umnutzung des
”Amtsscheune” zwingend verändert werden müssen:
festgesetzt notwendig
Dachneigung SD 40° - 46° SD 10° - 46°
Traufhöhe 4,00 m 6,0 m
Firsthöhe 10,50 ausreichend
Bei einer Grundfläche von 902
m² und einer Gebäudefläche von 500 m² ergibt sich eine GRZ von 0,55. Erlaubt
ist eine GRZ bis 0,60. Bei Stellplätzen, Garagen und Zufahrten ist eine
Erhöhung der GRZ um 50 % auch über die 0,6 hinaus möglich. Es wird
vorgeschlagen, die Dachneigung und Traufhöhe durch einen Beschluß nach § 86 LBO
M-V zu bestätigen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung des B – Planes Nr. 4 “Am Amt” der
Gemeinde Stralendorf wird als Satzung auf der Grundlage des § 86 LBO M-V wie
folgt beschlossen:
1.1 Die Dachneigung im Gebiet M/2 wird von SD 40°
- 46° auf SD 10° - 46° geändert.
1.2 Die Traufhöhe im Gebiet M/2 wird von 4,00 m
auf 6,00 m geändert.
2. Der
Beschluß ist entsprechend Hauptsatzung bekannt zu machen und in Kraft zu
setzen.
Das
Landratsamt ist in Kenntnis zu setzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
6
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0