Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Einwohnerzahl der Gemeinde ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Unsere Bürger suchen nach Möglichkeiten für Wanderungen in die Umgebeung unseres Dorfes. Die vorhandenen Wege in der Gemarkung sind teillweise unwegsam geworden. Ein gefahrloses Begehen bzw. Befahren ist nicht mehr gegeben.

 

Das gilt für:        Flur 2; Flurstück 9

                        Flur 1; Flurstück 145

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die Ausgabe von ca. 5.000,00 DM erfolgt in der Verw-Hh-Stelle 1.630.510 und wird aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 5.000,00 DM für die Wegeausbesserung.

 

Bemerkung:

Aufgrund § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0