Sitzung: 06.07.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/025
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Einwohnerzahl der Gemeinde ist in den letzten Jahren
erheblich gestiegen. Unsere Bürger suchen nach Möglichkeiten für Wanderungen in
die Umgebeung unseres Dorfes. Die vorhandenen Wege in der Gemarkung sind
teillweise unwegsam geworden. Ein gefahrloses Begehen bzw. Befahren ist nicht
mehr gegeben.
Das gilt für: Flur
2; Flurstück 9
Flur
1; Flurstück 145
Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes
handelt und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des
Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese
überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V
sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die
Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die
Ausgabe von ca. 5.000,00 DM erfolgt in der Verw-Hh-Stelle 1.630.510 und wird
aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der
Rechts- und Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 5.000,00 DM für die
Wegeausbesserung.
Bemerkung:
Aufgrund § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0