Sitzung: 17.07.2003 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2003/WAR/115
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der B-Plan Nr. 1 “Pfennigweg” der Gemeinde Warsow
enthält im Textteil B unter Punkt 1 Nr. 1.2 die Festsetzung, dass je Haus nur
eine Wohnung zulässig ist.
Es liegt ein Antrag der Fam. Sack vor eine
zusätzliche Wohnung in ihrem Haus einzurichten.
Da es im Wohngebiet weitere Anträge dieser Art
gibt, die sich auf die Aufnahme von Familienmitgliedern beziehen, wird
empfohlen im Textteil B den Punkt 1.2 ersatzlos zu streichen.
Damit wäre die Anzahl der Wohnungen je Haus nicht
mehr vorgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt die 3. Änderung des B-Planes Nr. 1
als Satzung in der Form, dass der Punkt 1.2 im Textteil B ersatzlos zu
streichen. Damit ist die Anzahl der Wohnungen je Haus nicht mehr
verbindlich vorgeschrieben.
- Die
Betroffenenbeteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung.
- Als
Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt Ludwigslust beteiligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0