Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Der B-Plan Nr. 1 “Pfennigweg” der Gemeinde Warsow enthält im Textteil B unter Punkt 1 Nr. 1.2 die Festsetzung, dass je Haus nur eine Wohnung zulässig ist.

 

Es liegt ein Antrag der Fam. Sack vor eine zusätzliche Wohnung in ihrem Haus einzurichten.

 

Da es im Wohngebiet weitere Anträge dieser Art gibt, die sich auf die Aufnahme von Familienmitgliedern beziehen, wird empfohlen im Textteil B den Punkt 1.2 ersatzlos zu streichen.

Damit wäre die Anzahl der Wohnungen je Haus nicht mehr vorgeschrieben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die 3. Änderung des B-Planes Nr. 1 als Satzung in der Form, dass der Punkt 1.2 im Textteil B ersatzlos zu streichen. Damit ist die Anzahl der Wohnungen je Haus nicht mehr verbindlich vorgeschrieben.
  2. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung.
  3. Als Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt Ludwigslust beteiligt.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0