Sitzung: 19.06.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2023/AMT/393
Sach- und Rechtslage:
Die
Gewährung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen ist in der Verordnung über
die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden
ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung M-V) geregelt. Danach kann
anderen ehrenamtlich tätigen Bürger/innen eine pauschalierte
Aufwandsentschädigung gewährt werden.
Der
Schiedsmann hat angefragt, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch fortan gemacht
werden kann. Eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird
in anderen Ämtern des Landkreises bereits geleistet.
Der
Schiedsperson soll ab dem 01. Juli 2023 eine pauschalierte
Aufwandsentschädigung Höhe von monatlich 100,00 € gewährt werden. Die
Stellvertretung soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 40,00 €
erhalten.
Die
Hauptsatzung wird aus diesem Grund wie folgt geändert:
§ 8
Entschädigungen
- Monatliche Aufwendung der
Schiedsperson in Höhe von monatlich 100,00 €
- Monatliche Aufwendung der
Stellvertretung der Schiedsperson in Höhe von monatlich 40,00 €
Beschluss:
Der
Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die vorliegende 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die bisher nicht geplanten Aufwendungen für
das Jahr 2023 belaufen sich auf 840 €, in den Folgejahren jährlich 1.680 €. Die
Voraussetzungen des §50 KV M-V werden als gegeben angenommen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -