Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sach- und Rechtslage:

Die Gewährung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen ist in der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung M-V) geregelt. Danach kann anderen ehrenamtlich tätigen Bürger/innen eine pauschalierte Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Der Schiedsmann hat angefragt, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch fortan gemacht werden kann. Eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird in anderen Ämtern des Landkreises bereits geleistet.

 

Der Schiedsperson soll ab dem 01. Juli 2023 eine pauschalierte Aufwandsentschädigung Höhe von monatlich 100,00 € gewährt werden. Die Stellvertretung soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 40,00 € erhalten.

 

Die Hauptsatzung wird aus diesem Grund wie folgt geändert:

 

§ 8 Entschädigungen

 

-       Monatliche Aufwendung der Schiedsperson in Höhe von monatlich 100,00 €

-       Monatliche Aufwendung der Stellvertretung der Schiedsperson in Höhe von monatlich 40,00 €

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die bisher nicht geplanten Aufwendungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf 840 €, in den Folgejahren jährlich 1.680 €. Die Voraussetzungen des §50 KV M-V werden als gegeben angenommen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -