Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer zahlt auf Antrag der jeweiligen Eltern seit dem 01.01.2006 für jedes neugeborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben, eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Schecks i.H.v. 500,00 €.

Mit Beschluss 2020/DÜM/486 zur 2. Änderung der Voraussetzungen für die Auszahlung der Beihilfe zur Erstausstattung muss die Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt sowie mindestens 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Geburt durchgehend ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben. Somit soll gewährleistet werden, dass die Förderung der Gemeinde nicht ausgenutzt wird.

Das Amt informiert die Bürgermeisterin zeitnah über jede Geburt in der Gemeinde Dümmer. Hier wird eine Übersicht quartalsweise zusammengestellt und weitergeleitet.

Zurzeit erfolgt die Ankündigung der Leistung der Gemeinde Dümmer bei einem Mutter-Kind-Treffen, welches die Gemeinde quartalsweise veranstaltet inklusive einem symbolischen Auszahlungsversprechen, einem Blumenstrauß und mit der Abfrage der jeweiligen Bankverbindung der Eltern.

Um die Auszahlung zu vereinfachen, sollen die Eltern der Neugeborenen mit einem Glückwunschreiben im Namen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters angeschrieben werden und amtsseitig die Bankdaten abgefragt werden. Somit wird gewährleistet, dass die Leistungszahlung vorbereitet und nach Freigabe durch die Bürgermeisterin / des Bürgermeisters schnellstmöglich erfolgen kann.

Unabhängig zur Datenerfassung durch das Amt soll das Eltern-Kind-Treffen zur Stärkung der Verbundenheit dieser Familien mit der Gemeinde Dümmer weiter quartalsweise (oder mind. einmal jährlich) durchgeführt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, das die Eltern der Neugeborenen rückwirkend ab dem 01.01.2023 durch das Amt Stralendorf mit einem Glückwunschreiben im Namen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters angeschrieben werden und amtsseitig die Bankdaten abgefragt werden. Nach Freigabe durch die Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird die Beihilfe zur Erstausstattung an das jeweilige Elternteil angewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto 02.111.54159 (ca. 10.000,00 €) eingestellt.

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -