Sitzung: 23.05.2023 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2023/DÜM/553
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer zahlt auf
Antrag der jeweiligen Eltern seit dem 01.01.2006 für jedes neugeborene Kind,
dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben, eine einmalige
Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Schecks i.H.v. 500,00 €.
Mit Beschluss 2020/DÜM/486
zur 2. Änderung der Voraussetzungen für die Auszahlung der Beihilfe zur
Erstausstattung muss die Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt sowie mindestens
12 Monate vor dem Zeitpunkt der Geburt durchgehend ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Dümmer haben. Somit soll gewährleistet werden, dass die Förderung der Gemeinde
nicht ausgenutzt wird.
Das Amt informiert die
Bürgermeisterin zeitnah über jede Geburt in der Gemeinde Dümmer. Hier wird eine
Übersicht quartalsweise zusammengestellt und weitergeleitet.
Zurzeit erfolgt die
Ankündigung der Leistung der Gemeinde Dümmer bei einem Mutter-Kind-Treffen,
welches die Gemeinde quartalsweise veranstaltet inklusive einem symbolischen
Auszahlungsversprechen, einem Blumenstrauß und mit der Abfrage der jeweiligen
Bankverbindung der Eltern.
Um die Auszahlung zu
vereinfachen, sollen die Eltern der Neugeborenen mit einem Glückwunschreiben im
Namen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters angeschrieben werden und
amtsseitig die Bankdaten abgefragt werden. Somit wird gewährleistet, dass die
Leistungszahlung vorbereitet und nach Freigabe durch die Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters schnellstmöglich erfolgen kann.
Unabhängig zur Datenerfassung
durch das Amt soll das Eltern-Kind-Treffen zur Stärkung der Verbundenheit
dieser Familien mit der Gemeinde Dümmer weiter quartalsweise (oder mind. einmal
jährlich) durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage, das die Eltern der Neugeborenen rückwirkend ab dem 01.01.2023 durch
das Amt Stralendorf mit einem Glückwunschreiben im Namen der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters angeschrieben werden und amtsseitig die Bankdaten abgefragt
werden. Nach Freigabe durch die Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird die
Beihilfe zur Erstausstattung an das jeweilige Elternteil angewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto
02.111.54159 (ca. 10.000,00 €) eingestellt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -