Sitzung: 27.07.2023 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/SCH/269
Sach- und Rechtslage:
In verschiedenen Gemeinden
des Amtes Stralendorf wird für neugeborenen Kinder, dessen Eltern ihren
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schossin haben, eine einmalige Beihilfe zur
Erstausstattung gewährt.
Die Gemeinde Schossin sieht
für jedes neugeborene Kind der Gemeinde eine einmalige Beihilfe zur
Erstausstattung in Form eines Gutscheines i. H. v. 100,00 € vor und möchte
zusätzlich mit den Familien in Anlehnung an die Vegetationsperiode einmal im
Jahr jeweils einen Obstbaum pflanzen.
Eine geeignete Fläche wird
dafür noch ausgewiesen.
Voraussetzung für die Zahlung
der Beihilfe zur Erstausstattung ist, dass der jeweilige Erziehungsberechtigte
mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Schossin hat.
Das Amt informiert den
Bürgermeister im Folgejahr über jede Geburt in der Gemeinde Schossin. Durch das
Amt Stralendorf werden die Eltern der Neugeborenen mit einem
Glückwunschschreiben im Namen des Bürgermeisters angeschrieben.
In diesem Schreiben wird
darauf hingewiesen, das einmal jährlich ein Eltern-Kind-Treffen zum Pflanzen
des Baumes, zur Übergabe des Gutscheines und zur Stärkung der Verbundenheit
dieser Familien mit der Gemeinde Schossin durchgeführt werden soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage, das die Eltern der Neugeborenen ab dem 01.01.2024 eine einmalige
Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Gutscheines i. H. v. 100,00 € für
jeden Neugeborenen Einwohner gezahlt und mit den jeweiligen Familien ein
Obstbaum gepflanzt wird.
Die Pflanzung der Bäume und die Übergabe des Gutscheines erfolgt
jeweils im Folgejahr des Geburtsjahrgangs in Verbindung mit einem Eltern-Kind-Treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ab
dem Haushalt 2024 wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto
06.111.54159 (ca. 500,00 €) eingestellt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -