Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In verschiedenen Gemeinden des Amtes Stralendorf wird für neugeborenen Kinder, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schossin haben, eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung gewährt.

Die Gemeinde Schossin sieht für jedes neugeborene Kind der Gemeinde eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Gutscheines i. H. v. 100,00 € vor und möchte zusätzlich mit den Familien in Anlehnung an die Vegetationsperiode einmal im Jahr jeweils einen Obstbaum pflanzen.

Eine geeignete Fläche wird dafür noch ausgewiesen.

Voraussetzung für die Zahlung der Beihilfe zur Erstausstattung ist, dass der jeweilige Erziehungsberechtigte mit dem Neugeborenen zum Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schossin hat.

 

Das Amt informiert den Bürgermeister im Folgejahr über jede Geburt in der Gemeinde Schossin. Durch das Amt Stralendorf werden die Eltern der Neugeborenen mit einem Glückwunschschreiben im Namen des Bürgermeisters angeschrieben.

In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, das einmal jährlich ein Eltern-Kind-Treffen zum Pflanzen des Baumes, zur Übergabe des Gutscheines und zur Stärkung der Verbundenheit dieser Familien mit der Gemeinde Schossin durchgeführt werden soll.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, das die Eltern der Neugeborenen ab dem 01.01.2024 eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Gutscheines i. H. v. 100,00 € für jeden Neugeborenen Einwohner gezahlt und mit den jeweiligen Familien ein Obstbaum gepflanzt wird.

Die Pflanzung der Bäume und die Übergabe des Gutscheines erfolgt jeweils im Folgejahr des Geburtsjahrgangs in Verbindung mit einem Eltern-Kind-Treffen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ab dem Haushalt 2024 wird jedes Jahr eine entsprechende Summe in dem Produktkonto 06.111.54159 (ca. 500,00 €) eingestellt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -