Sitzung: 06.07.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/022
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Kita Stralendorf ist seit längerem voll ausgelastet
und erhielt schon eine Genehmigung für eine geringfügige Überbelegung. Mit
Schreiben vom 14.06.2000 teilte uns die Kita-Leiterin Frau Heckenbach mit, dass
ab 01.09.2000 keine Kinder mehr im Kindergartenbereich aufgenommen werden
können. Zur Zeit liegen schon für mind. 6 Kindergartenkinder Anmeldungen über
der Belegungsgrenze vor.
Im Haushaltsansatz wurden für die Kita im
Vermögenshaushalt 68.500,00 DM festgeschrieben. Diese Summe war für die
Sanierung der Elektrik, einen Graben, Zaun und 40,0 TDM für die
Fassadensanierung geplant. Die Gesamtausgabe beläuft sich per 20.06.2000 in
dieser Haushaltsstelle auf 8.207,00 DM (Kellerfenster,
Oberflächenentwässerung).
Im KitaGesetz M-V § 6 (2) ist festgeschrieben, dass
jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen
Anspruch auf einen Platz von bis zu 6 Stunden arbeitstäglich in einem
Kindergarten hat. Die Gemeinde Stralendorf kann zur Zeit der Gewährung dieses
Rechtsanspruches nicht nachkommen.
In der Kita werden im OG Räume vermietet. Den Mietern
müsste der mündlich abgeschlossene Mietvertrag schnellstmöglich gekündigt werden,
um Vorbereitungen für den Ausbau treffen zu können. Die geplanten 40,0 TDM für
die Fassadensanierung müssten von der GV für die Erweiterung der Kita
umgewidmet werden.
Beschlußvorschlag:
Die GV beschliesst die Erweiterung der Kita im
Kindergartenbereich, die auch für Hortbetreuung genutzt werden kann. Dafür wird
das OG entsprechend den Anforderungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis
ausgebaut. Die geplanten Haushaltsmittel für die Sanierung der Fassade 40,0 TDM
werden für den Ausbau verwendet.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0