Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Kita Stralendorf ist seit längerem voll ausgelastet und erhielt schon eine Genehmigung für eine geringfügige Überbelegung. Mit Schreiben vom 14.06.2000 teilte uns die Kita-Leiterin Frau Heckenbach mit, dass ab 01.09.2000 keine Kinder mehr im Kindergartenbereich aufgenommen werden können. Zur Zeit liegen schon für mind. 6 Kindergartenkinder Anmeldungen über der Belegungsgrenze vor.

 

Im Haushaltsansatz wurden für die Kita im Vermögenshaushalt 68.500,00 DM festgeschrieben. Diese Summe war für die Sanierung der Elektrik, einen Graben, Zaun und 40,0 TDM für die Fassadensanierung geplant. Die Gesamtausgabe beläuft sich per 20.06.2000 in dieser Haushaltsstelle auf 8.207,00 DM (Kellerfenster, Oberflächenentwässerung).

 

Im KitaGesetz M-V § 6 (2) ist festgeschrieben, dass jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz von bis zu 6 Stunden arbeitstäglich in einem Kindergarten hat. Die Gemeinde Stralendorf kann zur Zeit der Gewährung dieses Rechtsanspruches nicht nachkommen.

 

In der Kita werden im OG Räume vermietet. Den Mietern müsste der mündlich abgeschlossene Mietvertrag schnellstmöglich gekündigt werden, um Vorbereitungen für den Ausbau treffen zu können. Die geplanten 40,0 TDM für die Fassadensanierung müssten von der GV für die Erweiterung der Kita umgewidmet werden.

 

Beschlußvorschlag:

 

Die GV beschliesst die Erweiterung der Kita im Kindergartenbereich, die auch für Hortbetreuung genutzt werden kann. Dafür wird das OG entsprechend den Anforderungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis ausgebaut. Die geplanten Haushaltsmittel für die Sanierung der Fassade 40,0 TDM werden für den Ausbau verwendet.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0