Sach- und Rechtslage:

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Siebendörfer Moor sind für dieses Jahr Baumaßnahmen (überwiegend Herstellung von Grabenüberfahrten) wegen der Wertgleichmachung von Landabfindungen geplant, deren Realisierung im Flurbereinigungsplan festgeschrieben ist.

Davon entfallen zwei Maßnahmen auf das Gemeindegebiet Klein Rogahn. Für diese Maßnahmen muss die Gemeinde Klein Rogahn, als betroffene Verfahrensgemeinde, den Eigenleistungsanteil übernehmen.

Wege- und Gewässerbaumaßnahmen an bzw. für gemeinschaftliche/n Anlagen, gemeinschaftliche Maßnahmen der Dorferneuerung und landschaftsgestaltende Maßnahmen (letztere in der Regel als Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen) sind im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Siebendörfer Moor“ grundsätzlich nicht geplant.

Davon ausgenommen bleiben allerdings Wege- und Gewässerbaumaßnahmen, die nach Maßgabe von § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG zur Erreichbarkeit der neuen Grundstücke erforderlich sind. Nachfolgende Baumaßnahmen sind daher im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Siebendörfer Moor zu realisieren:

 

M.-NR.

WEGEGRUNDSTÜCK

ZU ERSCHLIEßENDES GRUNDSTÜCK

 

NAME DER STRAßE

GEMARKUNG

FLUR

FLURSTÜCK

ERFORDERLICHE BAUMAßNAHME

1

In den Bullenwiesen

Klein Rogahn

1

489

Grabenüberfahrt

2

In den Bullenwiesen

Klein Rogahn

1

490

Grabenüberfahrt

 

Für diese Zuwendung nach der ILERL M-V gilt das hierfür vorgeschriebene Erstattungsprinzip, d. h. es muss eine vollständige Vorfinanzierung des Vorhabens durch die Gemeinde Klein Rogahn erfolgen. Die Vorfinanzierung lt. Kostenschätzung beträgt 23.075,90 €, davon beträgt der max. Eigenmittelanteil 5.768,97 €.

Bei der Vorfinanzierung bzw. dem Eigenanteil handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V, deren Voraussetzung als gegeben angenommen werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage, das Vorhaben nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) umzusetzen sowie die damit im Zusammenhang stehende außerplanmäßige Ausgabe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Außerplanmäßige Ausgabe im Produktkonto 511.52542 von max. 23.075,90 € und    Einnahme im Produktkonto 511.41442 durch Förderung von ca. 17.306,93 €. Noch keine Mitteilung, wann die Fördermittel gezahlt werden.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt: 8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -