Sitzung: 04.05.2023 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2023/ROG/428
Sach- und Rechtslage:
Im vereinfachten
Flurbereinigungsverfahren Siebendörfer Moor sind für dieses Jahr Baumaßnahmen
(überwiegend Herstellung von Grabenüberfahrten) wegen der Wertgleichmachung von
Landabfindungen geplant, deren Realisierung im Flurbereinigungsplan
festgeschrieben ist.
Davon entfallen zwei Maßnahmen auf
das Gemeindegebiet Klein Rogahn. Für diese Maßnahmen muss die Gemeinde Klein
Rogahn, als betroffene Verfahrensgemeinde, den Eigenleistungsanteil übernehmen.
Wege- und Gewässerbaumaßnahmen an
bzw. für gemeinschaftliche/n Anlagen, gemeinschaftliche Maßnahmen der
Dorferneuerung und landschaftsgestaltende Maßnahmen (letztere in der Regel als
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen) sind im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
„Siebendörfer Moor“ grundsätzlich nicht geplant.
Davon
ausgenommen bleiben allerdings Wege- und Gewässerbaumaßnahmen, die nach Maßgabe
von § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG zur Erreichbarkeit der neuen
Grundstücke erforderlich sind. Nachfolgende Baumaßnahmen sind daher im vereinfachten
Flurbereinigungsverfahren Siebendörfer Moor zu realisieren:
M.-NR. |
WEGEGRUNDSTÜCK |
ZU ERSCHLIEßENDES GRUNDSTÜCK |
|
||
NAME DER STRAßE |
GEMARKUNG |
FLUR |
FLURSTÜCK |
ERFORDERLICHE BAUMAßNAHME |
|
1 |
In den Bullenwiesen |
Klein Rogahn |
1 |
489 |
Grabenüberfahrt |
2 |
In den Bullenwiesen |
Klein Rogahn |
1 |
490 |
Grabenüberfahrt |
Für diese Zuwendung nach der ILERL M-V gilt das hierfür
vorgeschriebene Erstattungsprinzip, d. h. es muss eine vollständige
Vorfinanzierung des Vorhabens durch die Gemeinde Klein Rogahn erfolgen. Die
Vorfinanzierung lt. Kostenschätzung beträgt 23.075,90 €, davon beträgt der max.
Eigenmittelanteil 5.768,97 €.
Bei der Vorfinanzierung bzw. dem Eigenanteil handelt es
sich um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V, deren Voraussetzung als
gegeben angenommen werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt
gemäß der Sach- und Rechtslage, das Vorhaben nach der Richtlinie für die
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) umzusetzen sowie
die damit im Zusammenhang stehende außerplanmäßige Ausgabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Außerplanmäßige Ausgabe
im Produktkonto 511.52542 von max. 23.075,90 € und Einnahme im Produktkonto 511.41442 durch
Förderung von ca. 17.306,93 €. Noch keine Mitteilung, wann die Fördermittel
gezahlt werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -