Sitzung: 26.04.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/275
Sach- und Rechtslage:
Schulträger im Land Mecklenburg-Vorpommern sollen für
ihre Schulen eine Aufnahmekapazität nach der Verordnung zur Festsetzung der
Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (SchulKapVO
M-V) festsetzen (vgl.
§ 45 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern – SchulG M-V).
Die Gemeinde Pampow kommt dieser Aufgabenstellung hiermit nach.
Die Satzung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust-Parchim angezeigt und das Einvernehmen mit dem Träger der
Schulentwicklungsplanung hergestellt.
Hinweis: Mathematisch kommen teilweise die Kapazitäten
nicht auf 28 Schüler, sondern würden höher liegen. Grund hierfür ist, dass die
maximale Aufnahmekapazität je Unterrichtsraum bei 28 Schülern liegt, aufgrund der
Vorgaben der Kultusministerkonferenz.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt über die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den
öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Pampow.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0