Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Schulträger im Land Mecklenburg-Vorpommern sollen für ihre Schulen eine Aufnahmekapazität nach der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (SchulKapVO M-V) festsetzen (vgl.

§ 45 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern – SchulG M-V). Die Gemeinde Pampow kommt dieser Aufgabenstellung hiermit nach.

 

Die Satzung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim angezeigt und das Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung hergestellt.

 

Hinweis: Mathematisch kommen teilweise die Kapazitäten nicht auf 28 Schüler, sondern würden höher liegen. Grund hierfür ist, dass die maximale Aufnahmekapazität je Unterrichtsraum bei 28 Schülern liegt, aufgrund der Vorgaben der Kultusministerkonferenz.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt über die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Pampow.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0