Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden möchte im Rahmen der naturnahen Entwicklung und als Begrüßung der Neugeborenen innerhalb der Gemeinde eine Fläche zur Verfügung stellen, die als Streuobstwiese genutzt werden darf.

Hierfür wurde eine öffentliche Grünfläche Am Weiher ausgewählt.

Angedacht ist die Pflanzung einheimischer nichtgiftiger Kern-u. Steinobstbäume, wie z.B. Apfel, Birne, Pfirsich oder Kirsche.

Auf dieser Fläche befindet sich auch schon ein kleines Insektenhotel, welches der naturnahen Entwicklung förderlich ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Grünfläche Am Weiher als Streuobstwiese zur Verfügung zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:

Lageplan Zum Weiher

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 12

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0