Sitzung: 20.04.2023 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2023/HOL/632
Sach- und Rechtslage:
Der Übertragungsnetzbetreiber 50hertz plant den Netzausbau für
Elektrizität in Form einer Gleichstrom-Höchstspannungsleitung, dem
SuedOstLink+. Gesetzliche Grundlage der Planungen ist eine Nennung im
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG).
Der SuedOstLink+ ist eine als Erdkabel geplante
Leitungsverbindung, die einen Netzverknüpfungspunkt (NVP) im Suchraum Klein
Rogahn, Stralendorf, Holthusen, Schossin und Warsow mit einem
Netzverknüpfungspunkt im Landkreis Börde verbinden soll. Dafür hat der
Übertragungsnetzbetreiber 50hertz im Rahmen der Bundesfachplanung einen Antrag
gemäß § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur
gestellt. Ziel des Antrages ist es, das Bundesfachplanungsverfahren für den
SuedOstLink+ zu eröffnen und innerhalb eines Untersuchungsraumes
Trassenkorridore für das Vorhaben SuedOstLink+ zu identifizieren. Neben der
Leitungsanbindung sind an den NVP ein Umspannwerk und Stromrichter (Konverter)
notwendig.
Die Stromrichter dienen zur Umwandlung von Wechselstrom
in Gleichstrom. Diese Stationen nehmen nach derzeitigem Stand der Planungen je
eine Fläche von bis zu 7,4 ha ein. Die Größe der Außenanlage wird durch die
notwendigen elektrischen Isolationsabstände bestimmt. Auf dem
Stromrichtergelände befinden sich Stromrichterhallen mit einer Höhe von circa
25 m sowie weitere technische Anlagen wie Transformatoren, Lüftungsanlagen und
Kühlaggregate.
Der in den Stromrichtern Wechselspannung in
Gleichspannung transformierte Strom wird über Umspannwerke in das Stromnetz
eingespeist. Am nördlichen Endpunkt der Leitung existiert noch kein solches
Umspannwerk, sondern es muss ebenso wie der Stromrichter neu errichtet werden.
Die beiden Anlagen sollen vorzugsweise am selben Standort realisiert werden.
Ein potenziell geeigneter Standortbereich, der sowohl Stromrichter als auch UW
aufnehmen könnte, muss eine Fläche von min. 25 ha aufweisen. Als besonders
positiv werden Standortbereiche beurteilt, wenn sie eine Fläche von min. 35 ha
aufweisen, weil diese groß genug sind, um neben dem Umspannwerk und dem
Stromrichter für das Projekt SuedOstLink+ zukünftig noch Stromrichter bzw.
Anlagenteile für das Vorhaben 81 aus dem Bundesbedarfsplan (NordOstLink) zu
berücksichtigen, dieses in den fünf Gemeinden Rund um Klein Rogahn hinführen
soll.
Die Gemeinde Holthusen liegt in diesem Suchraum.
Innerhalb dieses Suchraums sind mehrere geeignete Flächen vorhanden, die zur
Errichtung eines großflächigen Konverters und eines Umspannwerkes von
Wechselstrom zu Gleichstrom geeignet wären.
Hierbei handelt es sich um die gemeindlichen Flächen im
Bereich Schlingen, Flurstück 307, 332 und 329 der Flur 6 Holthusen in Größe von
353.425 m² oder 35,3425 ha. Diese Flächen will die Gemeinde nicht verkaufen,
sondern für eigene Planungen nutzen und so langfristige Pachteinnahmen
generieren.
Die Gemeinde
untersucht seit längerem die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien
zur nachhaltigen Wärmeversorgung. Deshalb wurde im Dezember 2022 ein Beschluss
gefasst, mit dem 5.000,00 € für den Haushalt 2023 geplant sind. Aus diesen Mitteln soll eine Projektskizze
finanziert werden, die zwingend nötig ist, um den Fördermittelantrag für die
eigentliche Machbarkeitsstudie zu stellen. Die Machbarkeitsstudie ist wesentlich
umfangreicher und soll im Ergebnis die Gemeinde in die Lage versetzen, eine
Entscheidung zu treffen, ob und wie das Vorhaben "PV-Strom und Windstrom
basierte Nahwärmeversorgung für Holthusen" umzusetzen wäre. Dieses Projekt
der Daseinsvorsorge ist insbesondere für alle Eigentümer von Heizungsanlagen
interessant, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. Das könnte zur bezahlbaren
Versorgungssicherheit im Wärmesektor beitragen. Der Antrag auf Fördermittel für
die Machbarkeitsstudie wird derzeit durch den Projektträger
"Naturstrom" vorbereitet. Der Bund hat
dazu 90 % Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie in Aussicht gestellt. Diese
Studien dienen der Vorbereitung der Umsetzungsförderung des Bundes für
effiziente Wärmenetze (BEW). Jedem
potenziellen Anschließer können diese Mittel eine wertvolle finanzielle
Unterstützung sein.
Für das gemeindliche Vorhaben ist also die Sicherung der
Flächen für die Bauleitplanung von Bedeutung. Auch wenn die Gemeinde den
zeitlichen Rahmen noch nicht abschätzen kann, sollte die Gemeinde den
räumlichen Geltungsbereich für das Vorhaben mit diesem Beschluss festlegen.
Damit sichert die Gemeinde den Planbereich für das gemeindliche Vorhaben
vorsorglich.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Die
Gemeindevertretung beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „PV-Strom und
Windstrom basierte Nahwärmeversorgung für Holthusen – ein gemeindliches Projekt
der Daseinsvorsorge“ der Gemeinde Holthusen gemäß § 2 Absatz 1 BauGB. Der
Planungsraum umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca.
35,34 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 6 der Gemarkung Holthusen:
307, 329, 332.
3. Ziel
des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 1, 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb
einer Nahwärmeversorgungseinheit einschließlich aller erforderlichen
Nebenanlagen, basierend auf PV-Strom aus PV-Freiflächenanlagen und
Windenergieanlagen, für Holthusen planungsrechtlich zu ermöglichen.
4. Die
entstehenden Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung zum
Bebauungsplan Nr. 12 „PV-Strom und Windstrom basierte Nahwärmeversorgung für
Holthusen – ein gemeindliches Projekt der Daseinsvorsorge " der Gemeinde
Holthusen sind in den Haushalt der Gemeinde einzustellen.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, Kosten übernimmt der Projektträger
Anlage 1 – künftiger Geltungsbereich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Roost-Krüger
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -