Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen kann im Haushaltsjahr 2023 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 im Ergebnis- und Finanzhaushalt keinen Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes des Haushaltsjahres 2023.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gem. Haushaltssicherungskonzept

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         7

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -