Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2023/ROG/425
Sach- und Rechtslage:
Durch
die Präsidentin des Landgerichts Schwerin wurden wir aufgefordert mit der
Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
zu beginnen. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung.
Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen
Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.
Gem.
§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die Gemeinden dazu in jedem
fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung, erforderlich. Die Zahl der benötigten Schöffen und die
Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichtes festgelegt.
In die Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als
erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. Für die Gemeinde Klein
Rogahn ist für die Wahl 1 Vorschlag einzubringen.
Die
Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3) GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu
jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher
öffentlich bekanntzumachen.
Die
Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht erfolgt aus einer
einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der
Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden
zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die vorliegende Vorschlagsliste zur
Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
ohne Änderungen / mit
Ergänzungen.
(nicht Zutreffendes bitte streichen)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine