Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Das Amt Stralendorf als Schulträger beabsichtigt die Errichtung einer neuen 2-Feldsporthalle östlich von der bereits vorhandenen Sporthalle und südlich vom Sportplatz.

Die rechtskräftige Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf weist für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aus.

Planungsziel der 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze nach § 12 und 14 BauNVO.

Der genaue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan Anlage1 zu entnehmen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiese“ dar. Insofern soll eine Anpassung des Flächennutzungsplanes bei der nächstfolgenden Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

 

Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf für die im Übersichtsplan (s. Anlage) dargestellten Teilbereich aus den Flurstück 90, Flur 2 Gemarkung Stralendorf.

2.       Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen als planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Sporthalle inkl. Nebenanlagen.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine; zwischen Amt und Gemeinde wird eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.

 

Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan mit Planänderungsbereich

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -