Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2023/STR/657
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf als Schulträger beabsichtigt
die Errichtung einer neuen 2-Feldsporthalle östlich von der bereits vorhandenen
Sporthalle und südlich vom Sportplatz.
Die rechtskräftige Satzung
der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im
Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf weist für den Plangeltungsbereich eine
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aus.
Planungsziel der 1. Änderung über die Satzung der
Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang
bebauten Ort Stralendorf ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und
Spielanlagen inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze nach
§ 12 und 14 BauNVO.
Der genaue Plangeltungsbereich
ist dem beiliegenden Lageplan Anlage1 zu entnehmen.
Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Wiese“ dar. Insofern soll eine Anpassung des
Flächennutzungsplanes bei der nächstfolgenden Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen.
Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Aufstellung der 1.
Änderung der Satzung der Gemeinde Stralendorf über die
Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf für die im Übersichtsplan (s. Anlage) dargestellten
Teilbereich aus den Flurstück 90, Flur 2 Gemarkung Stralendorf.
2.
Planungsziel
ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und
Spielanlagen inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen als
planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Sporthalle inkl.
Nebenanlagen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine; zwischen Amt und Gemeinde wird eine Vereinbarung
zur Übernahme der Planungskosten geschlossen.
Anlage 1:
Übersichtsplan mit Planänderungsbereich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -