Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2023/STR/660
Sach- und Rechtslage:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Stralendorf hat über den
Entwurf des Haushaltsplanes 2023 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung
die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne
und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Der Haushalt ist aufgrund der Kreditaufnahme für die
pflichtigen Aufgaben genehmigungspflichtig. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe
von 1.540.000 € geplant. Nach den jetzigen Angaben erwirtschaftet die Gemeinde
im laufenden Bereich ein Fehlbetrag von 729.500 €. Es sind im Planjahr 2023,
sowie in den Folgejahren Entnahmen aus der Kapitalrücklage geplant. Diese
reichen jedoch nicht aus, um die hohen Fehlbeträge der Haushaltsjahre
auszugleichen. Auch die positiven Vorträge aus den Vorjahren sind aufgebraucht.
Somit befindet sich die Gemeinde derzeit in der Haushaltssicherung. Aufgrund
der Gesetzeserleichterung zur GemHVO-Doppik M-V bedarf es keinem
Haushaltssicherungskonzept, wenn der Haushaltsausgleich im aktuellen
Planungsjahr dargestellt werden kann. Den kann die Gemeinde mit den IST-Zahlen
aus 2022 darstellen.
Es wird jedoch geraten, die Steuersätze der Gemeinde
anzupassen, sowie die freiwilligen Leistungen zu reduzieren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt
die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Haushaltssatzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -