Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Stralendorf hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

Der Haushalt ist aufgrund der Kreditaufnahme für die pflichtigen Aufgaben genehmigungspflichtig. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.540.000 € geplant. Nach den jetzigen Angaben erwirtschaftet die Gemeinde im laufenden Bereich ein Fehlbetrag von 729.500 €. Es sind im Planjahr 2023, sowie in den Folgejahren Entnahmen aus der Kapitalrücklage geplant. Diese reichen jedoch nicht aus, um die hohen Fehlbeträge der Haushaltsjahre auszugleichen. Auch die positiven Vorträge aus den Vorjahren sind aufgebraucht. Somit befindet sich die Gemeinde derzeit in der Haushaltssicherung. Aufgrund der Gesetzeserleichterung zur GemHVO-Doppik M-V bedarf es keinem Haushaltssicherungskonzept, wenn der Haushaltsausgleich im aktuellen Planungsjahr dargestellt werden kann. Den kann die Gemeinde mit den IST-Zahlen aus 2022 darstellen.

Es wird jedoch geraten, die Steuersätze der Gemeinde anzupassen, sowie die freiwilligen Leistungen zu reduzieren.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -