Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Durch die Präsidentin des Landgerichts Schwerin wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu beginnen. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.

 

Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die Gemeinde dazu in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Zahl der benötigen Schöffen und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichtes festgelegt. In die Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. Für die Gemeinde Dümmer sind für die Wahl 2 Vorschläge einzubringen.

 

Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3) GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 

Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

 

ohne Änderungen              /              mit Ergänzungen.

 

(nicht zutreffendes bitte streichen)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -