Sitzung: 07.03.2023 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/ZÜL/227
Sach- und Rechtslage:
Durch die Präsidentin des Landgerichts Schwerin wurden
wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom
01.01.2024 bis 31.12.2028 zu beginnen. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter
Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten
damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.
Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die
Gemeinde dazu in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf. Für die Aufnahme
in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Zahl der benötigen Schöffen
und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichtes
festgelegt. In die Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen,
wie als erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. Für die Gemeinde
Zülow ist für die Wahl 1 Vorschlag einzubringen.
Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3) GVG in der
Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der
Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das
Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen
Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen
Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt die vorliegende
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
ohne Änderungen / mit Ergänzungen.
(nicht zutreffendes bitte streichen)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0