Sitzung: 23.02.2023 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/SCH/266
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1
Hauptsatzung der Gemeinde Schossin entscheidet der Bürgermeister bei Verträgen
innerhalb der Wertgrenzen bis zu 2.500 Euro, der Hauptausschuss ab 2.500 Euro
bis 5.000 Euro.
Im Rahmen des Programms
Zukunftswerkstatt Kommunen erhält die Gemeinde jährlich Beratungskosten i. H.
v. 30.000 Euro erstattet. Die Gemeinde arbeitet bereits seit dem vergangenen
Jahr mit Prof. Dr. Henning Bombeck als Prozessbegleiter zusammen.
Mit Schreiben vom 16.11.2022
reichte Herr Bombeck ein Jahresangebot i. H. v. 22.125,13 Euro ein. Aufgrund
des 5-Punkte-Planes des Bundesfamilienministeriums und keine weitere Sitzung
der Gemeindevertretung anberaumt wurde, unterschrieb der Bürgermeister das
eingereichte Angebot, um den Zeitplan des Programms einzuhalten. Die
Geschäftsstelle des Bundesprogramms bestätigte als übergeordnete Distanz das
Angebot.
Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 3
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Bürgermeister in Fällen
äußerster Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ist in diesem Falle zu bejahen, da
die haushaltswirtschaftlichen Interessen der Gemeinde im Vordergrund lagen.
Weiterhin war eine Eilentscheidung notwendig, um den Haushaltsgrundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit i. S. d. § 43 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern Folge zu leisten. Die Deckung ist zu 100% aus
Fördermitteln gesichert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die Genehmigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 10.01.2023 zur Angebotserteilung an das
Büro für Dorfentwicklung, vertreten durch Prof. Dr. Henning Bombeck, i. H. v.
22.125,13 Euro und die damit verbundene Ausgabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten sind gemäß § 2
i. V. m. § 7 des Weiterleitungsvertrages im Deckungsring der abrechenbaren
Beratungskosten gegenüber dem Kompetenzzentrum
Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0