Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2023/STR/658
Sach- und Rechtslage:
Planungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf fasste in ihrer Sitzung
am 01.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.9 „An der
Pampower Straße - östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am
Heidenbaumberg“. Darin legte sie als Planungsziel die Herstellung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes sowie zur
Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes fest. Hierzu wurden im Juni – Juli 2022
die frühzeitigen Beteiligungsschritte durchgeführt. Nach Auswertung der
Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgten intensive
Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen und den Projektbeteiligten.
Zur Entwicklung der südöstlichen Fläche (Ansiedlung und Errichtung
eines Nahversorgungsmarktes) konnte ein Konsens hergestellt werden und es
liegen zu diesem Vorhaben teilweise bereits detaillierte städtebauliche
Konzepte der Grundstückseigentümer vor, die die Grundlagen für die Erstellung
des Bebauungsplanentwurfes bilden. Zur Entwicklung der Wohngebiete konnte mit
dem Eigentümer keine Einigung erzielt werden. Daher wurde der Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 9 „An der Pampower Straße - östlich des Birkenweges und
westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ geteilt und die sich aus der
Teilung ergebenden Bebauungspläne werden als eigenständige Bebauungspläne Nr. 9
„An der Pampower Straße - östlich des Birkenweges und westlich des
Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ und B-Plan Nr. 10 für das Gebiet
„Nahversorger An der Pampower Straße“ weitergeführt.
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
- Ansiedlung eines
Einzelhandelsstandorts als Nahversorger (NORMA-Einkaufsmarkt) mit einer Zielgröße von
ca. 1.250 qm Verkaufsfläche
gilt als Handelseinrichtung des großflächigen Einzelhandels.
Regelungsbedarf des Bebauungsplanes
Nr. 10 beschränkt sich auf die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen eines Nahversorgers als großflächiger Einzelhandel im Sinne von
§11 Abs. 3 BauNVO.
Geltungsbereich
Der Standort für den
geplanten Verbrauchermarkt umfasst eine Fläche im östlichen Bereich der
Ortslage von Stralendorf, umfassend ein Teil des amtlichen Flurstückes 1/22
(Farbe schwarz) bzw. ein Teil des Flurstückes 579 (Farbe rot), Bezeichnung aus
dem Flurneuordnungsverfahren, Flur 3, Gemarkung Stralendorf bei Schwerin.
Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches erfasst das Betriebsgrundstück (geplante NORMA) sowie die
daran angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen der Pampower Straße. Der Geltungsbereich
umfasst rund 1 ha.
Das Plangebiet wird
begrenzt:
-
Im Norden durch die
baulichen Anlagen der Güllebecken
-
Im Osten durch das
Industrie- und Gewerbegebiet „Am Heidenbaumberg“
-
Im Süden durch eine
Wohnbebauung mit eingestreuten gewerblichen Nutzungen entlang der Pampower
Straße
-
Im Westen durch das
Gebäude des Reitvereines.
Der Geltungsbereich für das Plangebiet ist auf
dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.
Verfahren
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der
bestehenden Ortslage. Zusätzliche Flächen werden nicht in Anspruch genommen.
Angesichts der baulichen Vorprägung wird die Planung als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Mit der Planung werden Maßnahmen der
Innenentwicklung in dem Sinne realisiert, als die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Nachverdichtung des bebauten Innenbereichs geschaffen
werden.
Für den vorliegenden Fall darf das beschleunigte
Verfahren angewendet werden, weil innerhalb des rund 0,94 ha umfassenden
Geltungsbereiches eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 qm
festgesetzt wird.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §
1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete ist durch beabsichtigte
Festsetzungen nicht zu befürchten. Hier ist auf die bereits bestehenden
Nutzungen zu verweisen.
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a (3) BauGB als
bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Da der Markt mit einer Verkaufsfläche mit
insgesamt 1.250 qm Verkaufsfläche jedoch als großflächiger Einzelhandel im
Sinne des § 11(3) Satz 1 BauNVO anzusprechen ist, ist gemäß LUVPG M-V i.V.m.
Nr. 18.6 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich. Die
allgemeine UVP-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben
umweltverträglich ist.
Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und
vom Umweltbericht abgesehen.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde
Stralendorf stellt für den Planbereich ein Mischgebiet dar.
Der Bebauungsplan entspricht mit der
Flächendarstellung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungsmarkt“ im Sinne des § 11 BauNVO
nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan wird nach
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst.
raumordnerische Verträglichkeit
Die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens wird
durch eine vorliegende Auswirkungsanalyse von der
Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA) bestätigt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Stralendorf beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Nahversorger An der Pampower
Straße“.
Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage). Der
Standort für den geplanten Verbrauchermarkt umfasst eine Fläche im östlichen
Bereich der Ortslage von Stralendorf.
Das Plangebiet wird
begrenzt:
-
Im Norden durch die
baulichen Anlagen der Güllebecken
-
Im Osten durch das
Industrie- und Gewerbegebiet „Am Heidenbaumberg“
-
Im Süden durch eine
Wohnbebauung mit eingestreuten gewerblichen Nutzungen entlang der Pampower
Straße
-
Im Westen durch das
Gebäude des Reitvereines.
- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 BauGB aufgestellt.
- Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines
Einzelhandelsstandorts als Nahversorger mit einer Zielgröße von ca.
1.250 qm Verkaufsfläche
- großflächiger Einzelhandel.
- Die Gemeindevertreter billigen den beiliegenden
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet “Nahversorger an der
Pampower Straße“ sowie die dazugehörige Begründung.
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 und
die dazugehörige der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung
zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Die
Behördenbeteiligung ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird mit der Durchführung
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist
nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3
Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass
der Bebauungsplan Nr. 10 im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht
und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen. Eine
Kostenübernahmeerklärung liegt zwischenzeitlich vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
-
Übersichtskarte mit Geltungsbereich zum
Plangebiet
-
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Nahversorger An der
Pampower Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, Teil B
– Text und dazugehörige Begründung
-
UVP Vorprüfung
-
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
-
Fällantrag
-
Auswirkungsanalyse
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -