Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 54 Absatz 2 Satz 3 Schulgesetz M-V (SchulG M-V) i. V. m. § 1 der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) kann der Schulträger für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern*innen verbraucht werden oder ihnen verbleiben Kostenbeiträge erheben.

Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte.

In Mecklenburg-Vorpommern zählen Schulbücher jedoch zur Lernmittelfreiheit und müssen daher vom Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 54 Absatz 2 Satz 1 SchulG M-V).

 

Nach § 1 Absatz 1 Grenzbetragsverordnung können höchstens 60 Deutsche Mark (30,68 Euro) erhoben werden. Die Gemeinde erhebt seither den Höchstsatz gegenüber den Erziehungsberechtigten.

 

Der Ertrag für rund 200 Schüler*innen rechtfertigt nicht den verursachten Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung erhebt daher ab dem Haushaltsjahr 2023 keine Lernmittelpauschale und bestellt bspw. künftig keine Arbeitshefte.

Die Erziehungsberechtigten müssen Arbeitshefte für den erforderlichen Unterricht selbstständig anschaffen, bspw. im Handel vor Ort oder im Internet. Schulbücher und die damit verbundene Schulbuchausschreibung erfolgt durch das Amt weiterhin.

 

Die Schulleitung wurde über das Vorhaben informiert und stimmte der Verfahrensweise zu.

 

Entwicklung des Ertrages Lernmittel in EUR

 

Entwicklung der Aufwendungen Lernmittel in EUR

 

Plan

Ist

 

Plan

Ist

2022

5.700

5.706,48

2022

9.500

1.060,45

2021

0,00

5.553,08

2021

9.500

314,28

2020

1.600

5.122,83

2020

9.500

9.704,76

2019

4.600

5.077,54

2019

11.500

2.405,74

2018

4.600

4.602,00

2018

11.500

11.200,31

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow verzichtet ab dem Haushaltsjahr 2023 auf die Erhebung des Kostenbeitrages der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln.

 

Finanzielle Auswirkungen: Die fehlenden Erträge aus 05/211/4322 werden durch die künftig wegfallenden Aufwendungen aus 05/211/5246 kompensiert.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0