Sitzung: 01.02.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/266
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 54 Absatz 2 Satz 3
Schulgesetz M-V (SchulG M-V) i. V. m. § 1 der Verordnung über die
Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts-
und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) kann der Schulträger für Gegenstände
und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von
den Schülern*innen verbraucht werden oder ihnen verbleiben Kostenbeiträge
erheben.
Lernmittel sind
Arbeitsmaterialien, die der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht
benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner,
Zirkel, Zeichengeräte.
In
Mecklenburg-Vorpommern zählen Schulbücher jedoch zur Lernmittelfreiheit und
müssen daher vom Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (vgl.
§ 54 Absatz 2 Satz 1 SchulG M-V).
Nach § 1 Absatz 1
Grenzbetragsverordnung können höchstens 60 Deutsche Mark (30,68 Euro) erhoben
werden. Die Gemeinde erhebt seither den Höchstsatz gegenüber den
Erziehungsberechtigten.
Der Ertrag für rund 200
Schüler*innen rechtfertigt nicht den verursachten Verwaltungsaufwand. Die
Verwaltung erhebt daher ab dem Haushaltsjahr 2023 keine Lernmittelpauschale und
bestellt bspw. künftig keine Arbeitshefte.
Die Erziehungsberechtigten müssen
Arbeitshefte für den erforderlichen Unterricht selbstständig anschaffen, bspw.
im Handel vor Ort oder im Internet. Schulbücher und die damit verbundene
Schulbuchausschreibung erfolgt durch das Amt weiterhin.
Die Schulleitung wurde über das
Vorhaben informiert und stimmte der Verfahrensweise zu.
Entwicklung des Ertrages Lernmittel in EUR |
|
Entwicklung der Aufwendungen Lernmittel in EUR |
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Plan |
Ist |
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Plan |
Ist |
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2022 |
5.700 |
5.706,48 |
2022 |
9.500 |
1.060,45 |
|
2021 |
0,00 |
5.553,08 |
2021 |
9.500 |
314,28 |
|
2020 |
1.600 |
5.122,83 |
2020 |
9.500 |
9.704,76 |
|
2019 |
4.600 |
5.077,54 |
2019 |
11.500 |
2.405,74 |
|
2018 |
4.600 |
4.602,00 |
2018 |
11.500 |
11.200,31 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
verzichtet ab dem Haushaltsjahr 2023 auf die Erhebung des Kostenbeitrages der Erziehungsberechtigten
bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln.
Finanzielle Auswirkungen: Die fehlenden Erträge aus 05/211/4322 werden durch die künftig wegfallenden Aufwendungen aus 05/211/5246 kompensiert.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0