Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M- V) von 06. Juni 2019 besteht für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von höheren Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen (hier Gemeindevertreter, Sachkundige Einwohner und Bürgermeister) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinden.

 

Auf der Hauptausschusssitzung vom 12.01.2023 wurde über eine mögliche Anpassung der Aufwandsentschädigungen beraten. Die anwesenden Hauptausschussmitglieder einigten sich darauf, dass sich die monatliche Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin dem Höchstsatz der Entschädigungsverordnung entsprechen soll.

Die/der 1. Stellvertreter/in soll eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% der Aufwandsentschädigung der/des Bürgermeister/in erhalten. Die/der 2. Stellvertreter/in der Bürgermeister/in soll unverändert eine Aufwandsentschädigung für die Dauer einer wahrgenommenen Vertretung erhalten.

Weiterhin einigten sich die Hauptausschussmitglieder darauf, das Sitzungsgeld von derzeit 30,00 Euro auf 40,00 Euro (Höchstsatz) zu erhöhen.

 

Die Hauptsatzung wird aus diesem Grund wie folgt geändert:

 

-       Anpassung der monatlichen Aufwendungen der Bürgermeisterin von 1.000,00 Euro auf 1.500,00 Euro.

-       Anpassung der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des 1. Stellvertreters der Bürgermeisterin von 150,00 Euro auf 225,00 Euro.

-       Anpassung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Gemeindevertretung und der sachkundigen Einwohner von 30,00 Euro auf 40,00 Euro pro Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer. Die Satzung soll zum 01.02.2023 in Kraft treten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel werden im Haushalt eingeplant. Die Mehrkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf ca. 10.500,00 Euro.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11          

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         6

Nein-Stimmen:                                                                    2

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -