Sitzung: 31.01.2023 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2023/DÜM/547
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der
Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden,
Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen
(Entschädigungsverordnung – EntschVO M- V) von 06. Juni 2019 besteht für die
benannten Körperschaften die Möglichkeit, von höheren Entschädigungen für die
ehrenamtlich Tätigen (hier Gemeindevertreter, Sachkundige Einwohner und
Bürgermeister) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden
Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinden.
Auf
der Hauptausschusssitzung vom 12.01.2023 wurde über eine mögliche Anpassung der
Aufwandsentschädigungen beraten. Die anwesenden Hauptausschussmitglieder
einigten sich darauf, dass sich die monatliche Aufwandsentschädigung der
Bürgermeisterin dem Höchstsatz der Entschädigungsverordnung entsprechen soll.
Die/der
1. Stellvertreter/in soll eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15%
der Aufwandsentschädigung der/des Bürgermeister/in erhalten. Die/der 2. Stellvertreter/in
der Bürgermeister/in soll unverändert eine Aufwandsentschädigung für die Dauer
einer wahrgenommenen Vertretung erhalten.
Weiterhin
einigten sich die Hauptausschussmitglieder darauf, das Sitzungsgeld von derzeit
30,00 Euro auf 40,00 Euro (Höchstsatz) zu erhöhen.
Die
Hauptsatzung wird aus diesem Grund wie folgt geändert:
- Anpassung der monatlichen
Aufwendungen der Bürgermeisterin von 1.000,00 Euro auf 1.500,00 Euro.
- Anpassung der monatlichen
funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des 1. Stellvertreters der
Bürgermeisterin von 150,00 Euro auf 225,00 Euro.
- Anpassung des Sitzungsgeldes für
die Mitglieder der Gemeindevertretung und der sachkundigen Einwohner von 30,00
Euro auf 40,00 Euro pro Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die 2. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dümmer. Die Satzung soll zum
01.02.2023 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel werden im
Haushalt eingeplant. Die Mehrkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf ca. 10.500,00
Euro.
Bemerkungen:
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -