Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 30.01.2003  den Entwurf der 1. Änderung des o.g. B- Planes beschlossen. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern, die Anpassung der Wegeführung und die Aufnahme eines Baufensters . Die Auslegung des Entwurfes hat in der Zeit vom 11.03.2003 bis 14.04.2003 stattgefunden, die Träger öffentlicher Belange wurden einbezogen .Während der Auslegung gab es keine Hinweise oder sonstige Anregungen seitens der Bürger. Die Stellungnahme der TÖB wurden ausgewertet.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat sich mit den Anregungen, die im Beteiligungsverfahren zu o.g. Bebauungsplan durch Träger öffentlicher Belange und Bürger vorgebracht wurden, beschäftigt. Diskussionsgrundlage war die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen. Danach ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge.

 

2.Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen – soweit sie von Bedeutung für die       1. Änderung des B – Planes Nr. 4  sind in der Begründung berücksichtigt .

 

3.Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur 1. Änderung des B – Planes  Nr. 4 unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5.Die Abwägung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird von der Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt, beschlossen  (Abwägungsbeschluß) .

 

6. Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 “Camping – und Wochenendplatz Dümmer”  der Gemeinde Dümmer wird als Satzung wie vom Planungsbüro vorgestellt beschlossen , die Begründung wird gebilligt .

 

7.Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 4 ist zur Genehmigung einzureichen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0