Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/HOL/625
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat seit dem 20.11.2011
keine Änderungen an den bestehenden Friedhofssatzungen vorgenommen.
Die Preissteigerungen, Tarifanpassungen, Wasser-und
Abfallkosten als auch die allgemeine Inflation zwingen die Gemeinde zur
Überprüfung der Kostensituation für den gemeindlichen Friedhof Holthusen.
Des Weiteren muss das gestiegene Anspruchsdenken,
die veränderten Lebensumstände sowie die zurückgehende Bereitschaft zur
freiwilligen Hilfe zum Erhalt des Friedhofsumfeldes berücksichtigt werden. Die
Gemeinde muss mit eigenem Personal diese Aufgaben erfüllen. Die Kosten müssen
durch die Gebühren gedeckt werden. Dabei ist die Einnahmesituation für einen
Friedhof schwerlich kalkulierbar.
Die Gemeinde muss sich als Friedhofsträger der sich
ändernden Bestattungskultur anpassen. Viele Angehörige legen Wert auf möglichst
pflegeleichte Grabflächen. Dem will die Gemeinde Rechnung tragen, indem sie
ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen erweitern.
Es wird eine weitere Bestattungsmöglichkeit für
Urnen in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte eingeführt. Das bedeutet, dass auf
der Fläche einer doppelten Reihengrabstätte (2,80 m x 2,80 m) eine Grabstätte
für 8 Urnen vorbereitet wird. Die Fläche wird durch die Gemeinde hergerichtet und
gepflegt. Für jede Urnenbestattung wird eine Grabplatte angeschafft, die nach
der Bestattung mit einem Namensschild versehen wird. Die Grabpflege erfolgt
durch die Gemeinde und ist für die Liegezeit von 20 Jahren vorgesehen.
Die
entstehenden Gesamtkosten für den genannten Zeitraum sind zukünftig von den
Hinterbliebenen im Voraus zu entrichten.
Derzeit
sind in Kraft die Friedhofssatzung der Gemeinde Holthusen sowie die Satzung der
Gemeinde Holthusen über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung).
Beide Satzungen werden ab dem Jahr 2023 in einer Satzung zusammengeführt,
welche vorab einer rechtssicheren Kalkulation der neuen Friedhofsgebühren
bedarf.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt den Grundsatzbeschluss zur
Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Holthusen und der Satzung der
Gemeinde Holthusen über die Erhebung von Friedhofsgebühren.
Die Verwaltung wird beauftragt die vorgenannten Satzungen
zusammenzufassen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die Gebührenkalkulation
vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2023 sind
Kosten der Erstausstattung der Urnengemeinschaftsgrabstätte in Höhe von
2.000,00 € einzuplanen. (Produktkonto: 553.5238 – 400,00 €; 553.5231 –
1.600,-€)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -