Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Holthusen hat seit dem 20.11.2011 keine Änderungen an den bestehenden Friedhofssatzungen vorgenommen.

 

Die Preissteigerungen, Tarifanpassungen, Wasser-und Abfallkosten als auch die allgemeine Inflation zwingen die Gemeinde zur Überprüfung der Kostensituation für den gemeindlichen Friedhof Holthusen.

 

Des Weiteren muss das gestiegene Anspruchsdenken, die veränderten Lebensumstände sowie die zurückgehende Bereitschaft zur freiwilligen Hilfe zum Erhalt des Friedhofsumfeldes berücksichtigt werden. Die Gemeinde muss mit eigenem Personal diese Aufgaben erfüllen. Die Kosten müssen durch die Gebühren gedeckt werden. Dabei ist die Einnahmesituation für einen Friedhof schwerlich kalkulierbar.

 

Die Gemeinde muss sich als Friedhofsträger der sich ändernden Bestattungskultur anpassen. Viele Angehörige legen Wert auf möglichst pflegeleichte Grabflächen. Dem will die Gemeinde Rechnung tragen, indem sie ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen erweitern.

 

Es wird eine weitere Bestattungsmöglichkeit für Urnen in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte eingeführt. Das bedeutet, dass auf der Fläche einer doppelten Reihengrabstätte (2,80 m x 2,80 m) eine Grabstätte für 8 Urnen vorbereitet wird. Die Fläche wird durch die Gemeinde hergerichtet und gepflegt. Für jede Urnenbestattung wird eine Grabplatte angeschafft, die nach der Bestattung mit einem Namensschild versehen wird. Die Grabpflege erfolgt durch die Gemeinde und ist für die Liegezeit von 20 Jahren vorgesehen.

Die entstehenden Gesamtkosten für den genannten Zeitraum sind zukünftig von den Hinterbliebenen im Voraus zu entrichten.

 

Derzeit sind in Kraft die Friedhofssatzung der Gemeinde Holthusen sowie die Satzung der Gemeinde Holthusen über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung). Beide Satzungen werden ab dem Jahr 2023 in einer Satzung zusammengeführt, welche vorab einer rechtssicheren Kalkulation der neuen Friedhofsgebühren bedarf.  

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt den Grundsatzbeschluss zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Holthusen und der Satzung der Gemeinde Holthusen über die Erhebung von Friedhofsgebühren.

Die Verwaltung wird beauftragt die vorgenannten Satzungen zusammenzufassen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die Gebührenkalkulation vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2023 sind Kosten der Erstausstattung der Urnengemeinschaftsgrabstätte in Höhe von 2.000,00 € einzuplanen. (Produktkonto: 553.5238 – 400,00 €; 553.5231 – 1.600,-€)

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt:                                                   5

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -