Sitzung: 20.12.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WIT/674
Sach- und Rechtslage:
Die Vermietung der
gemeindlichen Einrichtungen und Sportstätten, unterliegt ab 2023
voraussichtlich der Umsatzsteuerpflicht.
Daher ist es notwendig, die
bisherige Entgeltordnung und die dazugehörige Nutzervereinbarung dahingehend anzupassen
und um den Passus „zzgl. gesetzlich geschuldeter USt“ zu ergänzen (Siehe
Entwurf anbei).
Die in der Gemeinde neu
entstandenen und in der Vermietung hinzugekommenen Objekte (Sportforum,
Schützenhaus) wurden erstmalig erfasst. Des Weiteren muss entschieden werden,
ob eine Erhöhung der jetzigen Nutzungsentgelte aufgrund der wirtschaftlich
stark gestiegenen Energiepreise erfolgen soll. Zudem bedarf es aufgrund der
Praxiserfahrungen der zurückliegenden Jahre in der Vermietung der einzelnen
Objekte, eindeutiger Neuregelungen im Einzelfall die ebenfalls im anliegenden
Entwurf berücksichtigt sind.
Beschluss:
Die Gemeinde Wittenförden beschließt, gemäß der Sach- und Rechtslage:
1. die im Anhang befindliche Neufassung der Benutzungs-
und Entgeltordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Wittenförden.
2.
Die in der Benutzungs-
und Entgeltordnung neu ermittelten Entgelte.
3.
Das Inkrafttreten der
neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ab dem 01.01.2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung der
Entgelte für die Vermietung der gemeindlichen Einrichtungen sollen die
gestiegenen Energiekosten ausgeglichen werden um weiterhin eine auskömmliche
Miete der Gemeindeimmobilien zu erwirtschaften.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -