Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Vermietung der gemeindlichen Einrichtungen und Sportstätten, unterliegt ab 2023 voraussichtlich der Umsatzsteuerpflicht.

Daher ist es notwendig, die bisherige Entgeltordnung und die dazugehörige Nutzervereinbarung dahingehend anzupassen und um den Passus „zzgl. gesetzlich geschuldeter USt“ zu ergänzen (Siehe Entwurf anbei).

Die in der Gemeinde neu entstandenen und in der Vermietung hinzugekommenen Objekte (Sportforum, Schützenhaus) wurden erstmalig erfasst. Des Weiteren muss entschieden werden, ob eine Erhöhung der jetzigen Nutzungsentgelte aufgrund der wirtschaftlich stark gestiegenen Energiepreise erfolgen soll. Zudem bedarf es aufgrund der Praxiserfahrungen der zurückliegenden Jahre in der Vermietung der einzelnen Objekte, eindeutiger Neuregelungen im Einzelfall die ebenfalls im anliegenden Entwurf berücksichtigt sind.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Wittenförden beschließt, gemäß der Sach- und Rechtslage:

 

1.     die im Anhang befindliche Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Wittenförden.

 

2.     Die in der Benutzungs- und Entgeltordnung neu ermittelten Entgelte.

 

3.     Das Inkrafttreten der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ab dem 01.01.2023.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung der Entgelte für die Vermietung der gemeindlichen Einrichtungen sollen die gestiegenen Energiekosten ausgeglichen werden um weiterhin eine auskömmliche Miete der Gemeindeimmobilien zu erwirtschaften. 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -