Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow möchte eine Vergnügungssteuersatzung erlassen. Die Satzung soll u. a. zur Regelung diverser Tatbestände dienen.

Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, die beiliegende Fassung der Satzung zu beschließen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten. (Vergnügungssteuersatzung).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Einnahmen sind dem Haushalt der Gemeinde Warsow zuzuführen und können derzeit noch nicht genau beziffert werden.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0