Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Holthusen beabsichtigt die Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze als Ersatzbeschaffung für das vorhandene Gerät. Hintergrund ist, dass die vorhandene Tragkraftspritze in immer kürzer werdenden Abständen neue Schäden und / oder Mängel aufweist. Zum weiteren Betreiben der vorhandenen und zukünftig vorhandenen Löschwasserentnahmestellen (Löschbrunnen) in der Gemeinde Holthusen, ist die Tragkraftspritze ein elementarer Bestandteil.

 

Die Gesamtkosten zur Anschaffung einer Tragkraftspritze betragen ca. 17.000,00 €. Durch die Gemeinde Holthusen ist ein Eigenanteil in Höhe von 13.250,00 € im Haushalt 2023 einzuplanen. Für die Restfinanzierung in Höhe von 3.750,00 € erfolgte mit Datum vom 20.10.2022 die elektronische Antragstellung für Fördermittel im Bereich Brandschutz beim Landkreis LUP – Fachdienst Brand- und Katastrophenschutzschutz.

 

Zu dem Antrag sind u.a. begründeten Unterlagen einzureichen. Der Auszug aus dem Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.“.

 

Da der Haushaltsplan für 2023 noch nicht vorliegt, ist somit ein Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung der Mittel unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Gesamtkosten für die Maßnahme – Beschaffung einer Tragkraftspritze – in den Haushalt 2023 in Höhe von 17.000,- Euro aufzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten zur Anschaffung einer Tragkraftspritze ca. 17.000,00 €. (Eigenanteil 13.250,00 € / Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 3.750,00 €)

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt:                                                   5

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -