Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/HOL/624
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr
Holthusen beabsichtigt die Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze als
Ersatzbeschaffung für das vorhandene Gerät. Hintergrund ist, dass die
vorhandene Tragkraftspritze in immer kürzer werdenden Abständen neue Schäden
und / oder Mängel aufweist. Zum weiteren Betreiben der vorhandenen und
zukünftig vorhandenen Löschwasserentnahmestellen (Löschbrunnen) in der Gemeinde
Holthusen, ist die Tragkraftspritze ein elementarer Bestandteil.
Die Gesamtkosten zur
Anschaffung einer Tragkraftspritze betragen ca. 17.000,00 €. Durch die Gemeinde
Holthusen ist ein Eigenanteil in Höhe von 13.250,00 € im Haushalt 2023
einzuplanen. Für die Restfinanzierung in Höhe von 3.750,00 € erfolgte mit Datum
vom 20.10.2022 die elektronische Antragstellung für Fördermittel im Bereich
Brandschutz beim Landkreis LUP – Fachdienst Brand- und
Katastrophenschutzschutz.
Zu dem Antrag sind u.a.
begründeten Unterlagen einzureichen. „Der Auszug aus dem
Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das
beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per
Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der
Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die
Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.“.
Da der Haushaltsplan für 2023 noch nicht vorliegt, ist
somit ein Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig, dass mit der nächsten
Haushaltsplanung die Veranschlagung der Mittel unter den Voraussetzungen des §
9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Gesamtkosten
für die Maßnahme – Beschaffung einer Tragkraftspritze – in den Haushalt 2023 in
Höhe von 17.000,- Euro aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
zur Anschaffung einer Tragkraftspritze ca. 17.000,00 €. (Eigenanteil 13.250,00
€ / Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 3.750,00 €)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -