Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 08.07.2021, hat die Gemeinde Holthusen von der Energiepark Uelitz GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) eine Offerte zu einer wirtschaftlichen Beteiligung in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (BüGembeteilG M-V) an der KG bekommen.

Angeboten wurde der Gemeinde eine wirtschaftliche Beteiligung in Form einer Ausgleichsabgabe gemäß § 11 BüGembeteilG M-V. Diese hat die jährliche Zahlung eines Betrags an die Gemeinde zum Gegenstand.

Der Wert der Gesamtausgleichsabgabe wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 133.448,70 EUR für die gesamte Nutzungsdauer nach EEG von 20 Jahren ermittelt. Der jährlich zu zahlende Anteil der Ausgleichsabgabe beträgt 6.672,44 EUR. Grundlage bildet das Ertragswertverfahren gemäß § 6 Abs. 5 BüGembeteilG M-V zum 29.09.2020.

Die Gesamtausgleichabgabe ist zu gleichen Anteilen auf alle 8 berechtigten Gemeinden (Holthusen, Uelitz, Lübesse, Rastow, Sülstorf, Hoort, Alt Zachun und Banzkow) im 5 Km-Umgebungsgebiet um die Windenergieanlagen herum aufzuteilen. Der jährlich auf jede Gemeinde entfallende Betrag macht somit 834,05 EUR aus. Nimmt eine Gemeinde die Offerte zur wirtschaftlichen Beteiligung durch die Ausgleichsabgabe nicht an, reduziert sich die zur Verteilung anstehende Gesamtsumme der Ausgleichsabgabe um 1/8. Es findet keine Erhöhung zugunsten der übrigen Gemeinden statt.

Die Erklärungsfrist für die Annahme der Offerte zur wirtschaftlichen Beteiligung über die Ausgleichsabgabe lief am 31.08.2021 / 24.00 Uhr ab. Zu diesem Zeitpunkt musste die Annahmeerklärung bei der KG vorliegen. Sofern die Offerte über die Ausgleichsabgabe durch die Gemeinde nicht angenommen wird, ist ihr im Nachgang eine wirtschaftliche Beteiligung in Form des Erwerbs von Kommanditanteilen zu offerieren.

Unter Berücksichtigung nachstehender Angaben zur prognostizierten Wirtschaftlichkeit der KG wird seitens der Bürgermeisterin empfohlen, die Offerte über die Ausgleichsabgabe anzunehmen.

Wirtschaftliche Grundlagen der Empfehlung:

Die Gesellschaft hat in der Gemarkung Uelitz 2 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N 131 mit einer Nennleistung je WEA von 3,3 MW, einer Nabenhöhe von 134 m und einem Rotordurchmesser von 130 m errichtet. Die WEA sind im September 2020 in Betrieb gegangen. Mit der Gesamtnennleistung von 6,6 MW können gemäß Gutachten bei Annahme des P75-Wertes (mit einer Wahrscheinlichkeit von 75%) 17.788 Megawattstunden (MWh) jährlich erzeugt werden. Als mittlere EEG-Vergütung wurde für die Wirtschaftlichkeitsprognose ein Betrag von 79,30 EUR/MWh angenommen für die Laufzeit der EEG-Vergütung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Vergütung wurde im Rahmen des

Ausschreibungsverfahrens ermittelt und auf die Standortgüte angepasst. Alle 5 Jahre wird die tatsächliche Standortgüte überprüft und die EEG-Vergütung hierauf angepasst.

Gemäß der auf diesen Grundlagen prognostizierten Ertragsrechnung wird über die Laufzeit von 20 Jahren ein durchschnittliches jährliches EBIT nach Steuern von 264 TEUR erwirtschaftet. Bei Annahme einer durchschnittlichen Gesamtkapitalbindung in Höhe von 6.095 TEUR (Gesamtkapitaleinsatz 12.189 TEUR: 2) ermittelt sich eine Gesamtkapitalrendite von 4,33%. Unter Risikoabwägungen liegt hier eine schwache Rendite vor, deren Erwirtschaftung zudem nur durch 2 WEA erfolgt.

Der Wert des Eigenkapitals der KG wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Bewertungsstichtag 29.09.2020 nach dem Sachwertverfahren mit 2.438,0 TEUR und nach dem Ertragswertverfahren mit 1.334,5 TEUR bewertet. Der Sachwert entspricht dem eingebrachten Eigenkapital, der Ertragswert dem Wert des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der erwarteten Rendite über Nutzungsdauer hinweg abgezinst auf den Bewertungsstichtag. Der niedrige Ertragswert ist das Spiegelbild der geringen Rendite der Investition.

Die wirtschaftlichen Grundlagen lassen bei dieser Beteiligung eine für die Gemeinde risikoreiche Investition erkennen.

 

Hinweis: Auch die Gemeinde Uelitz als Standortgemeinde für die Windkraftanlagen, hat sich für die Ausgleichsabgabe entschieden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin und beschließt die abgegebene Erklärung zur Annahme der Offerte über die wirtschaftliche Beteiligung durch die Ausgleichsabgabe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die aus der Ausgleichsabgabe für die Gemeinde jährlich prognostizierten Erträge belaufen sich auf ca. 834,05 EUR.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt:                                                   5

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -