Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2021/HOL/601
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 08.07.2021, hat die Gemeinde Holthusen von
der Energiepark Uelitz GmbH & Co. KG (nachfolgend KG) eine Offerte zu einer
wirtschaftlichen Beteiligung in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Bürger-
und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (BüGembeteilG M-V) an
der KG bekommen.
Angeboten wurde der Gemeinde eine wirtschaftliche Beteiligung
in Form einer Ausgleichsabgabe gemäß § 11 BüGembeteilG M-V. Diese hat die
jährliche Zahlung eines Betrags an die Gemeinde zum Gegenstand.
Der Wert der Gesamtausgleichsabgabe wurde von der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 133.448,70 EUR für die gesamte
Nutzungsdauer nach EEG von 20 Jahren ermittelt. Der jährlich zu zahlende Anteil
der Ausgleichsabgabe beträgt 6.672,44 EUR. Grundlage bildet das
Ertragswertverfahren gemäß § 6 Abs. 5 BüGembeteilG M-V zum 29.09.2020.
Die Gesamtausgleichabgabe ist zu gleichen Anteilen auf alle 8
berechtigten Gemeinden (Holthusen, Uelitz, Lübesse, Rastow, Sülstorf, Hoort,
Alt Zachun und Banzkow) im 5 Km-Umgebungsgebiet um die Windenergieanlagen herum
aufzuteilen. Der jährlich auf jede Gemeinde entfallende Betrag macht somit
834,05 EUR aus. Nimmt eine Gemeinde die Offerte zur wirtschaftlichen
Beteiligung durch die Ausgleichsabgabe nicht an, reduziert sich die zur
Verteilung anstehende Gesamtsumme der Ausgleichsabgabe um 1/8. Es findet keine
Erhöhung zugunsten der übrigen Gemeinden statt.
Die Erklärungsfrist für die Annahme
der Offerte zur wirtschaftlichen Beteiligung über die Ausgleichsabgabe lief am
31.08.2021 / 24.00 Uhr ab. Zu diesem Zeitpunkt musste die Annahmeerklärung bei
der KG vorliegen. Sofern die Offerte über die Ausgleichsabgabe durch die
Gemeinde nicht angenommen wird, ist ihr im Nachgang eine wirtschaftliche Beteiligung
in Form des Erwerbs von Kommanditanteilen zu offerieren.
Unter Berücksichtigung nachstehender Angaben zur
prognostizierten Wirtschaftlichkeit der KG wird seitens der Bürgermeisterin
empfohlen, die Offerte über die Ausgleichsabgabe anzunehmen.
Wirtschaftliche Grundlagen der Empfehlung:
Die Gesellschaft hat in der Gemarkung Uelitz 2
Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N 131 mit einer Nennleistung je WEA
von 3,3 MW, einer Nabenhöhe von 134 m und einem Rotordurchmesser von 130 m
errichtet. Die WEA sind im September 2020 in Betrieb gegangen. Mit der
Gesamtnennleistung von 6,6 MW können gemäß Gutachten bei Annahme des P75-Wertes
(mit einer Wahrscheinlichkeit von 75%) 17.788 Megawattstunden (MWh) jährlich
erzeugt werden. Als mittlere EEG-Vergütung wurde für die
Wirtschaftlichkeitsprognose ein Betrag von 79,30 EUR/MWh angenommen für die
Laufzeit der EEG-Vergütung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Vergütung wurde
im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens ermittelt und auf die Standortgüte
angepasst. Alle 5 Jahre wird die tatsächliche Standortgüte überprüft und die
EEG-Vergütung hierauf angepasst.
Gemäß der auf diesen Grundlagen prognostizierten
Ertragsrechnung wird über die Laufzeit von 20 Jahren ein durchschnittliches
jährliches EBIT nach Steuern von 264 TEUR erwirtschaftet. Bei Annahme einer
durchschnittlichen Gesamtkapitalbindung in Höhe von 6.095 TEUR
(Gesamtkapitaleinsatz 12.189 TEUR: 2) ermittelt sich eine Gesamtkapitalrendite
von 4,33%. Unter Risikoabwägungen liegt hier eine schwache Rendite vor, deren
Erwirtschaftung zudem nur durch 2 WEA erfolgt.
Der Wert des Eigenkapitals der KG wurde von der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Bewertungsstichtag 29.09.2020 nach dem
Sachwertverfahren mit 2.438,0 TEUR und nach dem Ertragswertverfahren mit
1.334,5 TEUR bewertet. Der Sachwert entspricht dem eingebrachten Eigenkapital,
der Ertragswert dem Wert des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der
erwarteten Rendite über Nutzungsdauer hinweg abgezinst auf den
Bewertungsstichtag. Der niedrige Ertragswert ist das Spiegelbild der geringen
Rendite der Investition.
Die wirtschaftlichen Grundlagen lassen bei dieser Beteiligung
eine für die Gemeinde risikoreiche Investition erkennen.
Hinweis: Auch die Gemeinde Uelitz als Standortgemeinde für
die Windkraftanlagen, hat sich für die Ausgleichsabgabe entschieden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung der
Bürgermeisterin und beschließt die abgegebene Erklärung zur Annahme der Offerte
über die wirtschaftliche Beteiligung durch die Ausgleichsabgabe.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die aus der Ausgleichsabgabe für die Gemeinde jährlich
prognostizierten Erträge belaufen sich auf ca. 834,05 EUR.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -