Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 2 i. V. mit § 22 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung steht es im Ermessen und in der Zuständigkeit der Gemeindevertretung, vorstehende Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Entsprechend § 47 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 48 Abs. 2 Nr. 3 der KV M-V in der oben genannten Fassung unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen

 

-          wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. 

 

Folgende Investitionen wurden in den Nachtrag mitaufgenommen:

1.    Kauf Grundstück 0690-8-95/1, 95/4, 95/6 – 224.600,00 €

2.    Vermessung Flurst.: 46/6 Flur 8 – 2.500,00 €

3.    Neubau Sporthalle – 80.000,00 €

4.    Lichtmast Steinweg (Unfallschaden) – 1.300,00 € Einzahlung

   1.800,00 € Auszahlung

 

Weiterhin wurden die laufenden Aufwendungen geringfügig angepasst.  

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der 1. Nachtragshaushaltssatzung  

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0