Sitzung: 07.12.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/261
Sach- und Rechtslage:
Gem. § 2 i. V. mit §
22 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden
Fassung steht es im Ermessen und in der Zuständigkeit der Gemeindevertretung,
vorstehende Beschlussfassung herbeizuführen.
Entsprechend § 47 Abs.
1 der Kommunalverfassung M-V ist die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung
zu beraten und zu beschließen.
Die Gemeindevertretung
hat entsprechend § 48 Abs. 2 Nr. 3 der KV M-V in der oben genannten Fassung
unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
-
wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für
Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden
sollen.
Folgende Investitionen
wurden in den Nachtrag mitaufgenommen:
1. Kauf
Grundstück 0690-8-95/1, 95/4, 95/6 – 224.600,00 €
2. Vermessung
Flurst.: 46/6 Flur 8 – 2.500,00 €
3. Neubau
Sporthalle – 80.000,00 €
4. Lichtmast
Steinweg (Unfallschaden) – 1.300,00 € Einzahlung
1.800,00 €
Auszahlung
Weiterhin wurden die
laufenden Aufwendungen geringfügig angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Pampow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt:
12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0