Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Wittenförden beabsichtigt die Beschaffung eines neuen hydraulischen Rettungsgerätes als Ersatzbeschaffung für das vorhandene Gerät. Hintergrund ist, dass durch die feuerwehrtechnische Zentrale Hagenow mitgeteilt wurde, dass das vorhandene hydraulische Rettungsgerät nicht mehr geprüft wird, da es inzwischen 30 Jahre alt ist und nach der aktuellen Prüffrist ausgesondert werden muss. Diese endet im Mai 2023. Als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben gehört der Rettungssatz zur wichtigen Ausstattung, um u.a. auch die überörtliche technische Hilfeleistung zu gewährleisten. Die Ersatzbeschaffung dient ebenfalls dazu, das vorhandene HLF 20 DIN-gerecht auszustatten.

 

Die Gesamtkosten zur Anschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes betragen ca. 35.000,00 €. Durch die Gemeinde Wittenförden ist ein Eigenanteil in Höhe von 26.750,00 € im Haushalt 2023 einzuplanen. Für die Restfinanzierung in Höhe von 8.250,00 € erfolgte mit Datum vom 21.10.2022 die elektronische Antragstellung für Fördermittel im Bereich Brandschutz beim Landkreis LUP – Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz.

 

Zu dem Antrag sind u.a. begründete Unterlagen einzureichen. Der Auszug aus dem Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.“.

 

Da der Haushaltsplan für 2023 noch nicht vorliegt, ist somit ein Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung der Mittel unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Gesamtkosten für die Maßnahme – Beschaffung eines hydraulischen Rettungsgerätes – in den Haushalt 2023 in Höhe von 35.000,- Euro aufzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten zur Anschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes ca. 35.000,00 €. (Eigenanteil 26.750,00 € / Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 8.250,00 €)

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: -