Sitzung: 11.07.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/012
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Das
Kita-Gesetz vom 11.12.1995 regelt im § 6 den Platzanspruch für Kinder im Alter
von 3 Jahren bis zur Einschulung. Bei dem Angebot einer Krippen- bzw.
Hortbetreuung gelten alle entsprechenden Regelungen des Kita-Gesetes. Das
Angebot der Krippen- und Hortbetreuung richtet sich vor allem an berufstätige
Eltern bzw. Schülern, Auszubildende und Teilnehmern an Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen.
Seit dem
30.07.1997 besucht Joseph Balmer die Kita "Seepferdchen" in Dümmer
stundenweise und seit dem 01.10.1998 in Halbtagsbetreuung.
Mit dem
Beschluss vom 12.05.1998 und der Nr. 1998/02/209 legte die Gemeinde Holthusen
fest, dass Kinder, die aus zeitweisem Platzmangel in der Kita Holthusen eine
Einrichtung ohne besonderen pädagogischen Profil außerhalb der Gemeinde
besuchen, zum frühstmöglichen Termin in der Kita Holthusen aufgenommen werden
müssen. Mit einer möglichen Aufnahme entfällt die anteilsmäßige
Regelkostenzahlung an den anderen Träger.
Familie
Balmer ließ ihren Sohn Joseph trotz des o.g. Beschlusses in der Kita Dümmer
betreuen und zahlte deshalb seit 01.10.1998 den Gemeindeanteil für den
Kita-Platz (Teilzeitbetreuung) selbst.
Mit
Schreiben vom 16.06.2000 stellte die Familie Balmer einen Antrag auf Zahlung
des Gemeindeanteiles für den Kita-Platz von Joseph Balmer.
Familie
Balmer hatte zur Teilzeitbetreuung zusätzlich des öfteren Stunden in Anspruch
genommen.
Ab
01.09.2000 soll Joseph ganztags betreut werden.
Joseph
wird am25.09.2000 5 Jahre alt, beide Eltern sind voll berufstätig, so dass ein
Rechtsanspruch besteht.
Nach
Rücksprache mit der Kita-Leiterin der Kita Holthusen, Frau Runow, sind zum
01.09.2000 die in der Betrieberlaubnis genehmigten Plätze schon mit 2
überbelegt. Eine Ganztagsbetreuung in der Kita Holthusen kann für Joseph somit
nicht angeboten werden.
Da der
Beschluss vom 12.05.1998 besteht, ist zu empfehlen, dass die Gemeinde Holthusen
die anteiligen Regelkosten für das Kind Joseph Balmer übernimmt befristet für
den Zeitraum, bis ein Platz in der Kita Holthusen zur Verfügung gestellt werden
kann
Bei
Veränderung der Betriebserlaubnis (Schlafraum als Gruppenraum umfunktionieren)
kann ein Platz evtl. schon im Januar 2001 angeboten werden.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0