Sitzung: 07.12.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/257
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat mit Beschluss vom 29.09.2021 den Zuwendungsantrag und
verbindliche Erklärung zur Abnahme eines Löschfahrzeuges vom Typ LF 20 im
Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz M-V (LPBK M-V) erhielten wir nunmehr für die Gemeinde Pampow
die Information, dass die Gemeinde Pampow in dem Landesprogramm nicht
berücksichtigt werden konnte.
Über die
Rahmenvereinbarung ist der Bezug von bis zu 40 Fahrzeugen je Typ möglich.
Zunächst werden dabei die Fahrzeuge abgerufen, die eine Förderung nach der
„Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Löschgruppenfahrzeuge 20 und
Tanklöschfahrzeuge 3000 auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige
Feuerwehr“ erhalten.
Darüber hinaus
können somit auch andere Bedarfsstellen Fahrzeuge aus den Rahmenvereinbarungen
abrufen. Bezugsberechtigt sind alle Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreien
Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Behörden und Dienststellen des
IM M-V. Bei Interesse ist eine entsprechende verbindliche Abnahmeerklärung
auszufüllen und an das LPBK zurückzusenden. Sofern eine Abnahmeerklärung
bereits im Zusammenhang mit einem Förderantrag nach o.g. Richtlinie eingereicht
wurde, kann auf diese verwiesen werden/diese nochmals geschickt werden. Die
Erstellung einer neuen Abnahmeerklärung ist entbehrlich.
Jedoch wird in
diesem Falle darum gebeten, in einer E-Mail an das LPBK auf die bereits
gestellte Abnahmeerklärung, sowie dessen Aufrechterhaltung zu verweisen und
auch den Fachdienst 38 des Landkreises LUP kurz darüber in Kenntnis zu setzen.
Die Gesamtsumme des LF 20 muss mithin durch die Gemeinde finanziert
werden. Bei Abruf eines LF 20 innerhalb des 1. Jahres beträgt die Summe
480.771,90 €. Bei einem späteren Abruf kann es zu Preiserhöhungen kommen. Bei
einer Einzelbeschaffung liegt der Preis derzeit bei 580.000,00 bis 600.000,00 €
Nach
Rücksprache mit dem LPBK und dem Landkreis LUP besteht die Möglichkeit,
Förderanträge beim Land (Sonderbedarfszuweisung-SBZ) und beim Landkreis LUP
(Feuerschutzsteuer) für die Beschaffungsmaßnahme in 2023 einzureichen, obwohl
die Gesamtmaßnahme bereits begonnen hat.
Durch die
Gemeinde Pampow sind somit Eigenmittel in Höhe von 223.014,60 Euro in den
Haushalt 2024 einzuplanen. Für die Restfinanzierung werden Förderanträge beim
Landkreis Ludwigslust-Parchim in Höhe von
97.500,00 Euro sowie SBZ in Höhe von 160.257,30 Euro gestellt.
Die Beschlussfassung
umfasst gleichzeitig die Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen
Grundlagen für den Eigenanteil zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die verbindliche Erklärung zur
Abnahme eines LF 20 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die Beschaffung eines LF 20 betragen 480.771,900
Euro. Der Gemeindeanteil würde bei Bewilligung von Fördermitteln 223.014,60
Euro betragen. Dazu kämen jährliche Abschreibungskosten in Höhe von ca.
14.8967,64,00 Euro auf einen Zeitraum von 15 Jahren.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt:
12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0