Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat mit Beschluss vom 29.09.2021 den Zuwendungsantrag und verbindliche Erklärung zur Abnahme eines Löschfahrzeuges vom Typ LF 20 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

 

Vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK M-V) erhielten wir nunmehr für die Gemeinde Pampow die Information, dass die Gemeinde Pampow in dem Landesprogramm nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Über die Rahmenvereinbarung ist der Bezug von bis zu 40 Fahrzeugen je Typ möglich. Zunächst werden dabei die Fahrzeuge abgerufen, die eine Förderung nach der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Löschgruppenfahrzeuge 20 und Tanklöschfahrzeuge 3000 auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ erhalten.

 

Darüber hinaus können somit auch andere Bedarfsstellen Fahrzeuge aus den Rahmenvereinbarungen abrufen. Bezugsberechtigt sind alle Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Behörden und Dienststellen des IM M-V. Bei Interesse ist eine entsprechende verbindliche Abnahmeerklärung auszufüllen und an das LPBK zurückzusenden. Sofern eine Abnahmeerklärung bereits im Zusammenhang mit einem Förderantrag nach o.g. Richtlinie eingereicht wurde, kann auf diese verwiesen werden/diese nochmals geschickt werden. Die Erstellung einer neuen Abnahmeerklärung ist entbehrlich.

 

Jedoch wird in diesem Falle darum gebeten, in einer E-Mail an das LPBK auf die bereits gestellte Abnahmeerklärung, sowie dessen Aufrechterhaltung zu verweisen und auch den Fachdienst 38 des Landkreises LUP kurz darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gesamtsumme des LF 20 muss mithin durch die Gemeinde finanziert werden. Bei Abruf eines LF 20 innerhalb des 1. Jahres beträgt die Summe 480.771,90 €. Bei einem späteren Abruf kann es zu Preiserhöhungen kommen. Bei einer Einzelbeschaffung liegt der Preis derzeit bei 580.000,00 bis 600.000,00 €

 

Nach Rücksprache mit dem LPBK und dem Landkreis LUP besteht die Möglichkeit, Förderanträge beim Land (Sonderbedarfszuweisung-SBZ) und beim Landkreis LUP (Feuerschutzsteuer) für die Beschaffungsmaßnahme in 2023 einzureichen, obwohl die Gesamtmaßnahme bereits begonnen hat.

 

Durch die Gemeinde Pampow sind somit Eigenmittel in Höhe von 223.014,60 Euro in den Haushalt 2024 einzuplanen. Für die Restfinanzierung werden Förderanträge beim Landkreis Ludwigslust-Parchim in Höhe von 97.500,00 Euro sowie SBZ in Höhe von 160.257,30 Euro gestellt.

 

Die Beschlussfassung umfasst gleichzeitig die Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Eigenanteil zu schaffen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die verbindliche Erklärung zur Abnahme eines LF 20 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Beschaffung eines LF 20 betragen 480.771,900 Euro. Der Gemeindeanteil würde bei Bewilligung von Fördermitteln 223.014,60 Euro betragen. Dazu kämen jährliche Abschreibungskosten in Höhe von ca. 14.8967,64,00 Euro auf einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0