Sitzung: 12.12.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/533
Sach- und Rechtslage:
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow am
25.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst hat,
liegt nunmehr der Vorentwurf mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der dazugehörigen Begründung zur
Beschlussfassung vor.
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Vorentwurf umfasst die
Umsetzung der im Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 beschlossenen
Planungsziele. Er dient der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen
der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und
Zwecke, den planerischen Lösungsansatz, der für die weitere Entwicklung und
Nutzungsausrichtung in Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten sein.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung aufzufordern sein.
Verfahren
Nach der Billigung des Vorentwurfes
durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf
Grundlage des BauGB durchgeführt. Alsdann werden die eingehenden Stellungnahmen
geprüft und einer Abwägung zu unterziehen sein. Daraufhin wird dann der Entwurf
des B-Planes erstellt und den politischen Gremien der Gemeinde zwecks
Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt.
Beschluss:
- Der von der Gemeindevertretung am 25.04.2022 gefasste
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Warsow wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der anliegenden
Übersichtskarte angepasst. Der Planungsraum umfasst nun einen
Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca. 130 ha und umfasst
folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung
Kothendorf: 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140,
142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2,
15, 121, 123 und 152. Die Gemeindevertreter stimmen der Anpassung des
Plangeltungsbereichs zu.
- Der Beschluss vom 25.04.2022 ist mit dem angepassten
Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung
der Gemeinde Warsow ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Vorentwurf zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsow“ und die dazugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand 17.11.2022) gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung sowie durch die
Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Amtes Stralendorf
erfolgen.
- Die
Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs.
2 BauGB abzustimmen.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses
Beschlusses
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse
ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
– Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Vorentwurfsplanung
Stand 17.11.2022 4. Änderung Flächennutzungsplan mit Begründung
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0