Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow am 25.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst hat, liegt nunmehr der Vorentwurf mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der dazugehörigen Begründung zur Beschlussfassung vor.

 

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Vorentwurf umfasst die Umsetzung der im Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2022 beschlossenen Planungsziele. Er dient der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und Zwecke, den planerischen Lösungsansatz, der für die weitere Entwicklung und Nutzungsausrichtung in Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sein.

Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern sein.

Verfahren

Nach der Billigung des Vorentwurfes durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Grundlage des BauGB durchgeführt. Alsdann werden die eingehenden Stellungnahmen geprüft und einer Abwägung zu unterziehen sein. Daraufhin wird dann der Entwurf des B-Planes erstellt und den politischen Gremien der Gemeinde zwecks Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt.

Beschluss:

  1. Der von der Gemeindevertretung am 25.04.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsow wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der anliegenden Übersichtskarte angepasst. Der Planungsraum umfasst nun einen Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca. 130 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Kothendorf: 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152. Die Gemeindevertreter stimmen der Anpassung des Plangeltungsbereichs zu.
  2. Der Beschluss vom 25.04.2022 ist mit dem angepassten Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Warsow ortsüblich bekanntzumachen.
  3. Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsowund die dazugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand 17.11.2022) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung sowie durch die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Amtes Stralendorf erfolgen.

 

  1. Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

 Anlagen:

-       Übersichtsplan

-       Vorentwurfsplanung Stand 17.11.2022 4. Änderung Flächennutzungsplan mit Begründung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: 0