Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Das Vereinsgebäude auf dem Sportplatz Warsow muss nach Baurechtsvorschriften einen Trinkwasseranschluss erhalten.

Die Kosten für einen Anschluss betragen 5.000,00 €.

Der Wasseranschluss für den Sportplatz wird zeitgleich mit Anschluss für den Friedhof gelegt.

Somit übernehmen die Kirchengemeinde und die Gemeinde Warsow je 2.500,00 €.

 

Diese Kosten i.H.v. 2500,00 € stellen eine außerpanmäßige Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der HH-stelle:3.56000.93200.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 2.500,00 € für den Wasseranschluss Sportplatz Warsow.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0