Sitzung: 03.07.2003 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: 2003/WAR/110
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Vereinsgebäude auf dem Sportplatz Warsow muss
nach Baurechtsvorschriften einen Trinkwasseranschluss erhalten.
Die Kosten für einen Anschluss betragen 5.000,00
€.
Der Wasseranschluss für den Sportplatz wird
zeitgleich mit Anschluss für den Friedhof gelegt.
Somit übernehmen die Kirchengemeinde und die
Gemeinde Warsow je 2.500,00 €.
Diese Kosten i.H.v. 2500,00 € stellen eine außerpanmäßige
Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen
und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen
hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der HH-stelle:3.56000.93200.
Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe
i.H.v. 2.500,00 € für den Wasseranschluss Sportplatz Warsow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0