Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2022/STR/655
Sach- und Rechtslage:
Die Vermietung der gemeindlichen Einrichtungen und
Sportstätten, hier insbesondere die Kegelbahn, unterliegt ab 01.01.2023
voraussichtlich der Umsatzsteuerpflicht.
Daher ist es notwendig, die Entgeltordnung und die
dazugehörige Nutzervereinbarung dahingehend anzupassen und um den Passus „zzgl.
gesetzlich geschuldeter USt“ zu ergänzen.
Dazu wurde ein Entwurf erarbeitet (s. Anlage).
Des Weiteren muss entschieden werden, ob eine Erhöhung der
jetzigen Nutzungsentgelte erfolgen soll. Diese liegen momentan bei 50,00 € bis
15 Teilnehmer und 75,00 € ab 16 Teilnehmer zzgl. Kaution. Im Zusammenhang damit
könnten Sie einen Festbetrag für die Kaution festlegen (z. B. 80,00 Euro oder
100,00 Euro). Die Kaution ist umsatzsteuerfrei.
Momentan steht hier der Wortlaut: „Die Kaution ist in Höhe
eines Nutzungsentgeltes zu hinterlegen.“
Auch eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsdauer ist aktuell nicht
festgelegt. Dies sollte um den Wortlaut „pro Tag alternativ pro Stunde“
ergänzt werden.
Da auch der Sportplatz der Gemeinde und auch die
Schulungsräume der Feuerwehr inkl. Teeküche zur Vermietung stehen, sollte hier
grundsätzlich darüber entschieden werden, ob diese Vermietung auch weiterhin
erfolgen soll. Wenn ja, sollte zumindest die Bezeichnung bei der Feuerwehr:
„Nutzung der Schulungsräume mit Teeküche und WC-Räume“ geändert werden. Bei der
Bezeichnung „Teeküche“ liegt nämlich wieder eine Umsatzsteuerpflicht vor. Daher
sollte man die Teeküche oder auch Inventar nach außen hin nicht mit aufführen/benennen.
Herr Wöhlke befürwortet die Anhebung der Miete, denn die
Kosten die anfallen steigen. Frau Möller-Titel gibt zu bedenken, dass bei
Erhöhung der Miete auch Instandhaltungen erfolgen sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der
beschlossenen Änderungen werden sich die vereinnahmten Entgelte zumindest um
die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer erhöhen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung von Stralendorf beschließt entsprechend der Sach-
und Rechtslage, folgende Anpassung der Entgeltordnung und Nutzungsvereinbarungen
ab 01.01.2023:
-Ergänzung der Entgeltordnung um den Passus „zzgl. gesetzlich geschuldeter USt“
-Die Erhöhung der Nutzungsentgelte um 25,00€ jeweils für bis
zu 15 Teilnehmer und um 37,50€ ab 16 Teilnehmer
-Die Kaution entspricht der Pacht.
-Die Nutzungsdauer wird mit dem Wortlaut pro Tag festgelegt.
-Die Schulungsräume der Feuerwehr und der Sportplatz der
Gemeinde Stralendorf sind nicht mehr Bestandteil der Entgelt- und
Nutzungsverordnung und werden ersatzlos gestrichen.
Alternativ: Die Schulungsräume der Feuerwehr werden nicht mehr mit dem
Wortlaut“…und Teeküche und WC-Räume“ vermietet. Der Wortlaut soll zukünftig
lauten: „Nutzung der Schulungsräume der Feuerwehr“
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: -