Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Vermietung der gemeindlichen Einrichtungen und Sportstätten, hier insbesondere die Kegelbahn, unterliegt ab 01.01.2023 voraussichtlich der Umsatzsteuerpflicht.

Daher ist es notwendig, die Entgeltordnung und die dazugehörige Nutzervereinbarung dahingehend anzupassen und um den Passus „zzgl. gesetzlich geschuldeter USt“ zu ergänzen.

Dazu wurde ein Entwurf erarbeitet (s. Anlage).

Des Weiteren muss entschieden werden, ob eine Erhöhung der jetzigen Nutzungsentgelte erfolgen soll. Diese liegen momentan bei 50,00 € bis 15 Teilnehmer und 75,00 € ab 16 Teilnehmer zzgl. Kaution. Im Zusammenhang damit könnten Sie einen Festbetrag für die Kaution festlegen (z. B. 80,00 Euro oder 100,00 Euro). Die Kaution ist umsatzsteuerfrei.

Momentan steht hier der Wortlaut: „Die Kaution ist in Höhe eines Nutzungsentgeltes zu hinterlegen.“
Auch eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsdauer ist aktuell nicht festgelegt. Dies sollte um den Wortlaut „pro Tag alternativ pro Stunde“ ergänzt werden.

Da auch der Sportplatz der Gemeinde und auch die Schulungsräume der Feuerwehr inkl. Teeküche zur Vermietung stehen, sollte hier grundsätzlich darüber entschieden werden, ob diese Vermietung auch weiterhin erfolgen soll. Wenn ja, sollte zumindest die Bezeichnung bei der Feuerwehr: „Nutzung der Schulungsräume mit Teeküche und WC-Räume“ geändert werden. Bei der Bezeichnung „Teeküche“ liegt nämlich wieder eine Umsatzsteuerpflicht vor. Daher sollte man die Teeküche oder auch Inventar nach außen hin nicht mit aufführen/benennen.

 

Herr Wöhlke befürwortet die Anhebung der Miete, denn die Kosten die anfallen steigen. Frau Möller-Titel gibt zu bedenken, dass bei Erhöhung der Miete auch Instandhaltungen erfolgen sollen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der beschlossenen Änderungen werden sich die vereinnahmten Entgelte zumindest um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer erhöhen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung von Stralendorf beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, folgende Anpassung der Entgeltordnung und Nutzungsvereinbarungen ab 01.01.2023:
-Ergänzung der Entgeltordnung um den Passus
„zzgl. gesetzlich geschuldeter USt“

-Die Erhöhung der Nutzungsentgelte um 25,00€ jeweils für bis zu 15 Teilnehmer und um 37,50€ ab 16 Teilnehmer

-Die Kaution entspricht der Pacht.

-Die Nutzungsdauer wird mit dem Wortlaut pro Tag festgelegt.

-Die Schulungsräume der Feuerwehr und der Sportplatz der Gemeinde Stralendorf sind nicht mehr Bestandteil der Entgelt- und Nutzungsverordnung und werden ersatzlos gestrichen.

Alternativ: Die Schulungsräume der Feuerwehr werden nicht mehr mit dem Wortlaut“…und Teeküche und WC-Räume“ vermietet. Der Wortlaut soll zukünftig lauten: „Nutzung der Schulungsräume der Feuerwehr“

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                                   8

Ja-Stimmen:                                                                         6

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     2

Ungültige Stimmen:                                                           -