Sitzung: 11.07.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/011
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Das Kita-Gesetz vom 11.12.1995 regelt im § 6 den
Platzanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. Bei dem
Angebot einer Krippen- bzw. Hortbetreuung gelten alle entsprechenden Regelungen
des Kita-Gesetes. Das Angebot der Krippen- und Hortbetreuung richtet sich vor
allem an berufstätige Eltern bzw. Schülern, Auszubildende und Teilnehmern an
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.
Seit dem 30.07.1997 besucht Anna Theobald die Kita
"Seepferdchen" in Dümmer stundenweise und seit dem 01.10.1998 in
Halbtagsbetreuung.
Mit dem Beschluss vom 12.05.1998 und der Nr. 1998/02/209
legte die Gemeinde Holthusen fest, dass Kinder, die aus zeitweisem Platzmangel
in der Kita Holthusen eine Einrichtung ohne besonderen pädagogischen Profil
außerhalb der Gemeinde besuchen, zum frühstmöglichen Termin in der Kita
Holthusen aufgenommen werden müssen. Mit einer möglichen Aufnahme entfällt die
anteilsmäßige Regelkostenzahlung an den anderen Träger.
Familie Theobald ließ ihre Tochter Anna trotz des o.g.
Beschlusses in der Kita Dümmer betreuen und zahlte deshalb seit 01.10.1998 den
Gemeindeanteil für den Kita-Platz (Teilzeitbetreuung) selbst.
Mit Schreiben vom 16.06.2000 stellte die Familie
Theobald einen Antrag auf Zahlung des Gemeindeanteiles für den Kita-Platz von
Anna Theobald.
Familie Theobald hatte zur Teilzeitbetreuung zusätzlich
des öfteren Stunden in Anspruch genommen.
Ab 01.09.2000 soll Anna ganztags betreut werden.
Anna wird am 02.07.2000 5 Jahre alt, beide Eltern sind
voll berufstätig, so dass ein Rechtsanspruch besteht.
Nach Rücksprache mit der Kita-Leiterin der Kita
Holthusen, Frau Runow, sind zum 01.09.2000 die in der Betrieberlaubnis
genehmigten Plätze schon mit 2 überbelegt. Eine Ganztagsbetreuung in der Kita
Holthusen kann für Anna somit nicht angeboten werden.
Da der Beschluss vom 12.05.1998 besteht, ist zu
empfehlen, dass die Gemeinde Holthusen die anteiligen Regelkosten für das Kind
Anna Theobald übernimmt befristet für den Zeitraum, bis ein Platz in der Kita
Holthusen zur Verfügung gestellt werden kann
Bei Veränderung der Betriebserlaubnis (Schlafraum als
Gruppenraum umfunktionieren) kann ein Platz evtl. schon im Januar 2001
angeboten werden.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeinde Holthusen bestätigt für Anna Theobald
befristet eine Ganztagsbetreuung ab 01.09.2000 in der Kita
"Seepferdchen" in Dümmer.
Die Gemeinde Holthusen zahlt den Wohnsitzgemeindeanteil
i.H.v. monatlich 197,00 DM
ab 01.09.2000 bis ein Platz in der Kita Holthusen zur
Verfügung gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0