Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Das Kita-Gesetz vom 11.12.1995 regelt im § 6 den Platzanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. Bei dem Angebot einer Krippen- bzw. Hortbetreuung gelten alle entsprechenden Regelungen des Kita-Gesetes. Das Angebot der Krippen- und Hortbetreuung richtet sich vor allem an berufstätige Eltern bzw. Schülern, Auszubildende und Teilnehmern an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.

 

Seit dem 30.07.1997 besucht Anna Theobald die Kita "Seepferdchen" in Dümmer stundenweise und seit dem 01.10.1998 in Halbtagsbetreuung.

Mit dem Beschluss vom 12.05.1998 und der Nr. 1998/02/209 legte die Gemeinde Holthusen fest, dass Kinder, die aus zeitweisem Platzmangel in der Kita Holthusen eine Einrichtung ohne besonderen pädagogischen Profil außerhalb der Gemeinde besuchen, zum frühstmöglichen Termin in der Kita Holthusen aufgenommen werden müssen. Mit einer möglichen Aufnahme entfällt die anteilsmäßige Regelkostenzahlung an den anderen Träger.

 

Familie Theobald ließ ihre Tochter Anna trotz des o.g. Beschlusses in der Kita Dümmer betreuen und zahlte deshalb seit 01.10.1998 den Gemeindeanteil für den Kita-Platz (Teilzeitbetreuung) selbst.

Mit Schreiben vom 16.06.2000 stellte die Familie Theobald einen Antrag auf Zahlung des Gemeindeanteiles für den Kita-Platz von Anna Theobald.

Familie Theobald hatte zur Teilzeitbetreuung zusätzlich des öfteren Stunden in Anspruch genommen.

Ab 01.09.2000 soll Anna ganztags betreut werden.

Anna wird am 02.07.2000 5 Jahre alt, beide Eltern sind voll berufstätig, so dass ein Rechtsanspruch besteht.

Nach Rücksprache mit der Kita-Leiterin der Kita Holthusen, Frau Runow, sind zum 01.09.2000 die in der Betrieberlaubnis genehmigten Plätze schon mit 2 überbelegt. Eine Ganztagsbetreuung in der Kita Holthusen kann für Anna somit nicht angeboten werden.

Da der Beschluss vom 12.05.1998 besteht, ist zu empfehlen, dass die Gemeinde Holthusen die anteiligen Regelkosten für das Kind Anna Theobald übernimmt befristet für den Zeitraum, bis ein Platz in der Kita Holthusen zur Verfügung gestellt werden kann

 

Bei Veränderung der Betriebserlaubnis (Schlafraum als Gruppenraum umfunktionieren) kann ein Platz evtl. schon im Januar 2001 angeboten werden.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Holthusen bestätigt für Anna Theobald befristet eine Ganztagsbetreuung ab 01.09.2000 in der Kita "Seepferdchen" in Dümmer.

Die Gemeinde Holthusen zahlt den Wohnsitzgemeindeanteil i.H.v. monatlich 197,00 DM

ab 01.09.2000 bis ein Platz in der Kita Holthusen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0