Sitzung: 22.11.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/DÜM/544
Sach- und Rechtslage:
Gem. § 2 i. V. mit § 22 Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung steht es im Ermessen und in der
Zuständigkeit der Gemeindevertretung, vorstehende Beschlussfassung
herbeizuführen.
Entsprechend § 47 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist
die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 48 Abs. 2 Nr.
1 der KV M-V in der oben genannten Fassung unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
-
wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein
erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich
wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener
negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen
wird.
Der Ergebnishaushalt hat sich aufgrund von
Mehraufwendungen im Bereich der Schullasten deutlich verschlechtert. Bei den
Berechnungen der Kinderzahlen wurde der Abschlag von 2022 vergessen und somit
sind der Gemeinde Mehraufwendungen entstanden. Die Kosten in Höhe von 164.300 €
wurden im Nachtrag bei dem Produktkonto 21800/52543 zusätzlich veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß der 1.
Nachtragshaushaltssatzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-