Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 2 i. V. mit § 22 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung steht es im Ermessen und in der Zuständigkeit der Gemeindevertretung, vorstehende Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Entsprechend § 47 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 48 Abs. 2 Nr. 1 der KV M-V in der oben genannten Fassung unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen

 

-          wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird. 

 

Der Ergebnishaushalt hat sich aufgrund von Mehraufwendungen im Bereich der Schullasten deutlich verschlechtert. Bei den Berechnungen der Kinderzahlen wurde der Abschlag von 2022 vergessen und somit sind der Gemeinde Mehraufwendungen entstanden. Die Kosten in Höhe von 164.300 € wurden im Nachtrag bei dem Produktkonto 21800/52543 zusätzlich veranschlagt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der 1. Nachtragshaushaltssatzung  

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -