Sitzung: 02.11.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/253
Sach- und Rechtslage:
Die
berücksichtigten Anregungen aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „An der
Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der
Gemeinde Pampow eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der
Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil B-Text sowie die
Begründung eingearbeitet.
Als
nächster Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung über die Satzung
entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine
Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer
erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen
würden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der
Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der
Gemeinde Pampow ist als Satzung zu
beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“,
Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird
gebilligt. Es wird dem Textteil B, zum Pkt. 4. Bereiche ohne Ein- und
Ausfahrten gem. §9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB folgender Satz hinzugefügt: Von
der Bahnhofstraße ist je Baugrundstück in dem WA nur eine Zufahrt mit einer
maximalen Breite von 4,00 m zulässig.
2.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der
Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof
Holthusen, der Gemeinde Pampow mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.
Eine zusammenfassende Erklärung ist dem Verfahren nicht erforderlich. Darauf
wird hingewiesen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Anlage:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der
Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow“, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen
Bauvorschriften
-
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0