Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die berücksichtigten Anregungen aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungsdokumentation in die Planzeichnung, den Teil B-Text sowie die Begründung eingearbeitet.

Als nächster Verfahrensschritt ist die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führen würden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Es wird dem Textteil B, zum Pkt. 4. Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten gem. §9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB folgender Satz hinzugefügt: Von der Bahnhofstraße ist je Baugrundstück in dem WA nur eine Zufahrt mit einer maximalen Breite von 4,00 m zulässig.

2.       Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, der Gemeinde Pampow mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist dem Verfahren nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Anlage:

-       Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften

-       Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 13

Davon stimmberechtigt:                                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                                        13

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0