Sitzung: 02.11.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/252
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 01.06.2022 wurde der Beschluss über
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen
einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 07.07.2022 bis
08.08.2022. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange
einschließlich der Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Von der Öffentlichkeit
wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Als nächster Verfahrensschritt sind auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die
privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in
der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der
Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen
Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt,
teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die
Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu unterrichten.
In Bezug auf die Stellungnahme zur
Abwägung erläutert Herr Gombert, dass zwei Löschwasserbrunnen gebaut werden.
Einer entsteht in der Bahnhofstraße hinter dem Bahnübergang. Ein weiterer wird
durch die Gemeinde Holthusen gebaut. Beide Gemeinden profitieren hiervon.
Der Hinweis des Fachdienstes 33,
dass nur eine Grundstückszufahrt je Grundstück erbaut werden soll, wird im
Textteil B des Vertrages eingearbeitet und findet im Beschluss 2022/PAM/253
Berücksichtigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung hat die während der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen,
Planungsstand Juni 2022, vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß
Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
2.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen:
Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0