Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 01.06.2022 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 07.07.2022 bis 08.08.2022. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Als nächster Verfahrensschritt sind auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu unterrichten.

In Bezug auf die Stellungnahme zur Abwägung erläutert Herr Gombert, dass zwei Löschwasserbrunnen gebaut werden. Einer entsteht in der Bahnhofstraße hinter dem Bahnübergang. Ein weiterer wird durch die Gemeinde Holthusen gebaut. Beide Gemeinden profitieren hiervon.

 

Der Hinweis des Fachdienstes 33, dass nur eine Grundstückszufahrt je Grundstück erbaut werden soll, wird im Textteil B des Vertrages eingearbeitet und findet im Beschluss 2022/PAM/253 Berücksichtigung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Beschluss:

1.         Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 18 „An der Bahnhofstraße“, Ortsteil Bahnhof Holthusen, Planungsstand Juni 2022, vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.

2.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Anlagen:

Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 13

Davon stimmberechtigt:                                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                                        13

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0