Sitzung: 03.11.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/263
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Schossin hat auf ihrer Sitzung am 25.04.2019 die Aufstellung der
1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf der Grundlage des
Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 19.04.2022 wurde
der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom
09.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022 nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.
Der
Flächennutzungsplan wurde den aktuellen städtebaulichen Entwicklungen
angepasst, um somit dem geforderten Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu
entsprechen. Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Um das
Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss –
Feststellungsbeschluss – von der Gemeindevertretung zu fassen.
Die 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur
Genehmigung vorzulegen.
Mit der ortüblichen Bekanntmachung der Genehmigung
wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt
die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin.
2.
Die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird gebilligt.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung
nach § 6 Abs. 5. BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die
Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100
EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt
Anlagen:
-
1. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Stand September 2022 und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0