Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin hat auf ihrer Sitzung am 25.04.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf der Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 19.04.2022 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erhielten die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Der Flächennutzungsplan wurde den aktuellen städtebaulichen Entwicklungen angepasst, um somit dem geforderten Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss – Feststellungsbeschluss – von der Gemeindevertretung zu fassen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen.

Mit der ortüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

Beschluss:

1.       Die Gemeinde­ver­tre­tung der Gemeinde Schossin be­schließt die 1. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungspla­nes der Gemeinde Schossin.

2.       Die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ge­bil­ligt.

3.       Das Amt Stralendorf wird be­auf­tragt, die 1. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungsplanes zur Ge­neh­mi­gung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim vor­zu­le­gen und da­nach die Er­tei­lung der Ge­neh­migung nach § 6 Abs. 5. BauGB orts­üb­lich be­kannt­ zu ­ma­chen.

In der Be­kanntmachung ist an­zu­ge­ben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wäh­rend der Sprech­stun­den ein­ge­se­hen und über den In­halt Aus­kunft ver­langt wer­den kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt

 

 

 

Anlagen:

-         1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand September 2022 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung)

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4

Davon stimmberechtigt: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0