Sitzung: 24.10.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WIT/669
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Wittenförden wurden Fördermittel für o.g. Maßnahme gemäß
ILERL-MV in Aussicht gestellt.
Die Mittel müssen frühzeitig abgerufen werden. Da die Mittelverwendung
aufgrund der Ausschreibungsabläufe nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abruf
erfolgen kann, sind Zinsen für die frühzeitige Bereitstellung zu zahlen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Übernahme der
anfallenden Zinsforderungen.
Der Bürgermeister wird
ermächtigt, eine Erklärung zur Übernahme der Zinsforderungen auszufertigen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind im Haushalt geplant und werden auch in den Folgejahren
entsprechend berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0