Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinde Wittenförden wurden Fördermittel für o.g. Maßnahme gemäß ILERL-MV in Aussicht gestellt.

Die Mittel müssen frühzeitig abgerufen werden. Da die Mittelverwendung aufgrund der Ausschreibungsabläufe nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abruf erfolgen kann, sind Zinsen für die frühzeitige Bereitstellung zu zahlen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Übernahme der anfallenden Zinsforderungen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Erklärung zur Übernahme der Zinsforderungen auszufertigen.

 

Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind im Haushalt geplant und werden auch in den Folgejahren entsprechend berücksichtigt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: 0