Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinden Holthusen und Pampow fokussieren die Umwidmung der Kreisstraße K 62 in Holthusen und Pampow zur Gemeindestraße. Als Ausgleich soll der Steinweg in beiden Gemeinden in eine Kreisstraße umgewidmet werden.

 

Folgende Gründe werden dazu benannt:

 

Die Kreisstraße K62 wird durch den Schwerverkehr befahren, der das Gewerbegebiet Holthusen zum Ziel hat. Folgen sind zukünftige hohe Investitionen auf Grund dieser Nutzung, obwohl der Straßenaufbau dieser alten Straße nicht den heutigen Standards für den Schwerverkehr entspricht.

Durch eine Umwidmung versprechen sich beide Gemeinden einen Zuwachs des Schwerverkehrs auf dem Steinweg (direkte verkehrstechnische Anbindung) und eine Abnahme des Schwerverkehrs innerorts beider Gemeinden.

 

Die K62 durchläuft als Stralendorfer Straße die Gemeinde Pampow.

Die Straße führt durch eine Wohnbebauung. Das bedeutet, dass hier viele Familien mit Kinder leben. Von diesen Familien wird der Wunsch geäußert, diese Straße mit Tempo 30 zu begrenzen. Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nur bei einer Gemeindestraße.

 

Auch der Schülerverkehr befindet sich innerorts auf der K62 im Bereich der Stralendorfer Straße. Viele Schulkinder nutzen hier den Gehweg und die Wartehallenbereiche entlang dieser Strecke. Hier soll die Sicherheit der schutzbedürftigen Personen verbessert werden.

 

Einen weiteren Vorteil dieser Umwidmung sehen die Antragsteller in einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens innerorts (Stralendorfer Straße in Pampow / Stralendorf-Warsow, Viez in Holthusen) und damit die Verringerung von Emissionen, wie Lärm, Abgase und Staub. Das wiederum senkt die Gefahren und Belastungen für Mensch und Umwelt im Ortskern.

 

Aktuelle Verkehrszahlen zeigen, dass der Steinweg als Ortsumgehung bereits stark frequentiert wird. Beide Gemeinden rechnen fest damit, dass diese Akzeptanz durch eine Umwidmung in eine Kreisstraße weiter erhöht werden kann.

 

Aktuell ist das gemessene Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Pampow sowohl im Ortskern, als auch auf der Ortsumgehung Steinweg geringer als in den Jahren davor.

Unabhängig vom homeoffice spielt hier auch die Sperrung der Rogahner Straße in Schwerin Görries eine wichtige Rolle.

Viele Pendler nutzen aktuell die B321 um nach Schwerin zu kommen. Dies wird sich nach Beendigung der Baumaßnahme in der Rogahner Straße wieder ändern und die Gemeinden erwarten dann ein höheres Verkehrsaufkommen.

 

Ein entsprechender Antrag wurde von beiden Gemeinden bereits am 22.04.2022 an den Landkreis gestellt. Nun liegen dem Landkreis die internen Stellungnahmen vor und dieser möchte seinerseits den Antrag an das Wirtschaftsministerium stellen. Für diese Antragsstellung werden die zustimmenden Beschlüsse der Gemeinden benötigt.

 

Aktueller Sachstand:

Der Bauausschuss der Gemeinde Holthusen empfiehlt seinen Gemeindevertretern den Antrag auf Umstufung beim Landkreis Ludwigslust zurückzuziehen.

Als Begründung wird der schlechte Zustand der sehr alten Straße K62 im Bereich Holthusen angeführt. Kritisch werden hier die zukünftig hohen Unterhaltungskosten dieser alten Straße gesehen. Im Gegensatz würde die Gemeinde eine 15 Jahre junge Straße „Steinweg“ in aktuell gutem Zustand an den Landkreis übergeben. Auch können die vorliegenden Verkehrszahlen den Bauausschuss nicht von einer Umstufung überzeugen.

 

Aus den genannten Gründen rät der Bauausschuss deshalb von dem Vorhaben ab.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt, der Umstufung der Kreisstraße K62 in eine Gemeindestraße zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt sie, den Steinweg von einer Gemeindestraße in eine Kreisstraße umstufen zu lassen.

 

Oder

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen und den Antrag auf Umstufung zurückzuziehen, um der Gemeinde zukünftige höhere Unterhaltungskosten zu ersparen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Restbuchwert netto der Kreisstraßen beträgt ca. 6638,63 €.

Die Gemeindestraßen stehen dem mit einem Betrag abzüglich der Sonderposten netto von ca. 63.248,76 € entgegen. Die Werte werden ergebnisneutral von und gegen das Eigenkapital gebucht.

Etwaige Ausgleichszahlungen für Unterhaltungsmängel sind ggf. abschließend in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu vereinbaren.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -