Sitzung: 24.10.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/HOL/617
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinden Holthusen und Pampow
fokussieren die Umwidmung der Kreisstraße K 62 in Holthusen und Pampow zur
Gemeindestraße. Als Ausgleich soll der Steinweg in beiden Gemeinden in eine
Kreisstraße umgewidmet werden.
Folgende Gründe werden dazu benannt:
Die Kreisstraße K62 wird durch den
Schwerverkehr befahren, der das Gewerbegebiet Holthusen zum Ziel hat. Folgen
sind zukünftige hohe Investitionen auf Grund dieser Nutzung, obwohl der
Straßenaufbau dieser alten Straße nicht den heutigen Standards für den
Schwerverkehr entspricht.
Durch eine Umwidmung versprechen sich
beide Gemeinden einen Zuwachs des Schwerverkehrs auf dem Steinweg (direkte
verkehrstechnische Anbindung) und eine Abnahme des Schwerverkehrs innerorts
beider Gemeinden.
Die K62 durchläuft als Stralendorfer
Straße die Gemeinde Pampow.
Die Straße führt durch eine
Wohnbebauung. Das bedeutet, dass hier viele Familien mit Kinder leben. Von
diesen Familien wird der Wunsch geäußert, diese Straße mit Tempo 30 zu
begrenzen. Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nur bei einer Gemeindestraße.
Auch der Schülerverkehr befindet sich
innerorts auf der K62 im Bereich der Stralendorfer Straße. Viele Schulkinder
nutzen hier den Gehweg und die Wartehallenbereiche entlang dieser Strecke. Hier
soll die Sicherheit der schutzbedürftigen Personen verbessert werden.
Einen weiteren Vorteil dieser
Umwidmung sehen die Antragsteller in einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens
innerorts (Stralendorfer Straße in Pampow / Stralendorf-Warsow, Viez in Holthusen)
und damit die Verringerung von Emissionen, wie Lärm, Abgase und Staub. Das
wiederum senkt die Gefahren und Belastungen für Mensch und Umwelt im Ortskern.
Aktuelle Verkehrszahlen zeigen, dass
der Steinweg als Ortsumgehung bereits stark frequentiert wird. Beide Gemeinden
rechnen fest damit, dass diese Akzeptanz durch eine Umwidmung in eine
Kreisstraße weiter erhöht werden kann.
Aktuell ist das gemessene
Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Pampow sowohl im Ortskern, als auch auf der
Ortsumgehung Steinweg geringer als in den Jahren davor.
Unabhängig vom homeoffice spielt hier
auch die Sperrung der Rogahner Straße in Schwerin Görries eine wichtige Rolle.
Viele Pendler nutzen aktuell die B321
um nach Schwerin zu kommen. Dies wird sich nach Beendigung der Baumaßnahme in
der Rogahner Straße wieder ändern und die Gemeinden erwarten dann ein höheres
Verkehrsaufkommen.
Ein entsprechender Antrag wurde von
beiden Gemeinden bereits am 22.04.2022 an den Landkreis gestellt. Nun liegen
dem Landkreis die internen Stellungnahmen vor und dieser möchte seinerseits den
Antrag an das Wirtschaftsministerium stellen. Für diese Antragsstellung werden
die zustimmenden Beschlüsse der Gemeinden benötigt.
Aktueller Sachstand:
Der Bauausschuss der Gemeinde Holthusen empfiehlt seinen
Gemeindevertretern den Antrag auf Umstufung beim Landkreis Ludwigslust
zurückzuziehen.
Als Begründung wird der schlechte Zustand der sehr alten
Straße K62 im Bereich Holthusen angeführt. Kritisch werden hier die zukünftig
hohen Unterhaltungskosten dieser alten Straße gesehen. Im Gegensatz würde die
Gemeinde eine 15 Jahre junge Straße „Steinweg“ in aktuell gutem Zustand an den
Landkreis übergeben. Auch können die vorliegenden Verkehrszahlen den
Bauausschuss nicht von einer Umstufung überzeugen.
Aus den genannten Gründen rät der Bauausschuss deshalb von
dem Vorhaben ab.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt, der Umstufung der
Kreisstraße K62 in eine Gemeindestraße zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt
sie, den Steinweg von einer Gemeindestraße in eine Kreisstraße umstufen zu
lassen.
Oder
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt der Empfehlung des
Bauausschusses zu folgen und den Antrag auf Umstufung zurückzuziehen, um der
Gemeinde zukünftige höhere Unterhaltungskosten zu ersparen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Restbuchwert netto
der Kreisstraßen beträgt ca. 6638,63 €.
Die Gemeindestraßen
stehen dem mit einem Betrag abzüglich der Sonderposten netto von ca. 63.248,76
€ entgegen. Die Werte werden ergebnisneutral von und gegen das Eigenkapital
gebucht.
Etwaige
Ausgleichszahlungen für Unterhaltungsmängel sind ggf. abschließend in einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu vereinbaren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -