Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das bestehende Kitagebäude der Gemeinde Holthusen ist aufgrund der hohen Anmeldezahlen voraussichtlich teilweise weiter zu nutzen.

Die Planung wurde unter Beachtung der alten Kita-Bedarfsplanung des Landkreises vorgenommen. Für diese Planung wurden keine Zahlen aus dem Einwohnermelderegister des Amtes genutzt. Die Kenntnisse des Fachdienstes Regionalplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, über die im Stadt-Umland-Raum vereinbarten Wohnentwicklungszahlen und damit im Zusammenhang stehendem Einwohnerzuwachs, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

Die Gemeinde geht davon aus, dass die Nutzung für weitere 5 Jahre in noch festzulegenden Teilbereichen des Altgebäudes erfolgen muss.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

·         Alle Anmeldungen für den Kita- und Hortbereich für das Jahr 2023 müssen bis zum 31.12.2022 erfolgen.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, eine Betriebserlaubnis für eine Vollversorgung, unter Berücksichtigung des Alt- und Neubaus, beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu erwirken.

·         Die Gemeinde besteht auf die Vollversorgung aller berechtigter Anmelder.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                                                       (Bürgermeisterin)