Sitzung: 24.10.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/HOL/622
Sach- und Rechtslage:
Das bestehende Kitagebäude der
Gemeinde Holthusen ist aufgrund der hohen Anmeldezahlen voraussichtlich
teilweise weiter zu nutzen.
Die Planung wurde unter Beachtung
der alten Kita-Bedarfsplanung des Landkreises vorgenommen. Für diese Planung
wurden keine Zahlen aus dem Einwohnermelderegister des Amtes genutzt. Die
Kenntnisse des Fachdienstes Regionalplanung des Landkreises
Ludwigslust-Parchim, über die im Stadt-Umland-Raum vereinbarten
Wohnentwicklungszahlen und damit im Zusammenhang stehendem Einwohnerzuwachs,
wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde geht davon aus, dass
die Nutzung für weitere 5 Jahre in noch festzulegenden Teilbereichen des
Altgebäudes erfolgen muss.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
·
Alle Anmeldungen für den Kita- und Hortbereich für das Jahr 2023 müssen
bis zum 31.12.2022 erfolgen.
·
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Betriebserlaubnis für eine
Vollversorgung, unter Berücksichtigung des Alt- und Neubaus, beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim zu erwirken.
·
Die Gemeinde besteht auf die Vollversorgung aller berechtigter Anmelder.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)