Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Wohngebiet zwischen der Dorfstraße und der Bahntrasse Hagenow-Land – Holthusen, genannt „Am Wall“ ist vom Erschließungsträger an die Gemeinde Holthusen mängelfrei am 14.07.2021 übergeben worden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V ist die Straße in diesem Bereich als Verkehrsfläche der Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt entsprechend dem §7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche Widmung.

 

Name der Straße „Am Wall“:           Gemarkung Holthusen, Flur 6, Flurstück 42/24 und 42/42

 

Die Straße dient der Erschließung anliegender Grundstücke.

Es erfolgt eine Klassifizierung als Ortsstraße gemäß §3 Nr. 3a StrWG-MV.

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Widmungsverfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Widmung entstehen der Gemeinde Holthusen keine Folgekosten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -