Sitzung: 24.10.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/HOL/618
Sach- und Rechtslage:
Das Wohngebiet zwischen der Dorfstraße und der
Bahntrasse Hagenow-Land – Holthusen, genannt „Am Wall“ ist vom
Erschließungsträger an die Gemeinde Holthusen mängelfrei am 14.07.2021
übergeben worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V
ist die Straße in diesem Bereich als Verkehrsfläche der Gemeinde öffentlich zu
widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt
entsprechend dem §7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG)
vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche Widmung.
Name der Straße „Am Wall“: Gemarkung Holthusen, Flur 6,
Flurstück 42/24 und 42/42
Die Straße
dient der Erschließung anliegender Grundstücke.
Es erfolgt
eine Klassifizierung als Ortsstraße gemäß §3 Nr. 3a StrWG-MV.
Die
Gemeindevertretung bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der
Widmungsverfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Widmung entstehen der Gemeinde
Holthusen keine Folgekosten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -