Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Klein Rogahn hat auf ihrer vergangenen Sitzung den Wunsch geäußert ein eigenes Gemeindewappen zu führen. Im Anschluss wurde durch die Gemeindevertretung bereits ein entsprechendes Angebot mit Hinweis auf den Ablauf der notwendigen Schritte eingeholt.

Demnach muss die Gemeindevertretung zunächst einen Grundsatzbeschluss über die Führung eines Wappens fassen.

 

Beschluss:

 

1.     Die Gemeindevertretung beschließt einen vom Innenministerium anerkannten Heraldiker mit der Erstellung eines Gemeindewappens zu beauftragen.

2.     Die Auftragsbestätigung wird an den Bürgermeister bzw. seine Stellvertreter übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2023 eingestellt. Die Kosten für die Erstellung eines Gemeindewappens werden voraussichtlich 1.340,- Euro betragen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10

Davon stimmberechtigt: 10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -