Sitzung: 20.10.2022 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/ROG/423
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn hat
auf ihrer vergangenen Sitzung den Wunsch geäußert ein eigenes Gemeindewappen zu
führen. Im Anschluss wurde durch die Gemeindevertretung bereits ein
entsprechendes Angebot mit Hinweis auf den Ablauf der notwendigen Schritte eingeholt.
Demnach muss die
Gemeindevertretung zunächst einen Grundsatzbeschluss über die Führung eines
Wappens fassen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt einen vom
Innenministerium anerkannten Heraldiker mit der Erstellung eines
Gemeindewappens zu beauftragen.
2. Die Auftragsbestätigung wird an den Bürgermeister
bzw. seine Stellvertreter übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel werden im
Haushaltsjahr 2023 eingestellt. Die Kosten für die Erstellung eines
Gemeindewappens werden voraussichtlich 1.340,- Euro betragen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -