Sitzung: 05.10.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2022/PAM/245
Sach- und Rechtslage:
Im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 19 „Am Heinrich-Sevecke-Weg“ werden die
folgenden Flurstücke berücksichtigt: Flur 7 Pampow, Flurstücke 109/28, 109/29,
110 und 111/3. Das Plangebiet hat eine
Größe von ca. 2,3 ha.
Der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Pampow für das Gebiet „Am Heinrich-Sevecke-Weg“, soll im Verfahren nach § 13b BauGB - Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne
Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Es besteht kein Erfordernis des
Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die zu überplanende Fläche
ist Gegenstand der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow.
Danach soll im nordöstliche Bereich zur Abrundung der städtebaulichen
Gesamtstruktur der Gemeinde Pampow zwischen den an den Friedhof angrenzenden
Flächen eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Damit ist der Bebauungsplan nach
§ 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Gemeinde Pampow gehört
zum Stadt-Umland-Raum Schwerin (SUR SN). Die Planungen und Entwicklungen sind
in Übereinstimmung mit dem SUR SN vorzubereiten. Auf der Grundlage einer
abgeschlossenen Vereinbarung mit der Stadt Schwerin wurden für die Gemeinde
Pampow weitere zulässige Bebauungen (Wohnungsbau) für die Gemeindeentwicklung
zugelassen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Gemeinde bereits Planungen
umgesetzt und zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht der Gemeinde noch ein
Entwicklungspotential in Höhe von 20 Wohneinheiten zur Verfügung.
Somit kann die Gemeinde
Pampow davon ausgehen, dass Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen der
Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden kann.
Der Bauausschuss hat über die Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der
Gemeinde Pampow für das Gebiet „Am Heinrich-Sevecke-Weg“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13b BauGB.
2. Das Bebauungsplanverfahren
wird nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB durchgeführt.
3. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen.
4. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,3 ha
und befindet sich im nordöstlich Ortsbereich. Zum Geltungsbereich gehören folgende
Flurstücke: Flur 7 Pampow, Flurstücke 109/28, 109/29, 110 und
111/3. Der Geltungsbereich ist auf dem
Übersichtsplan in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.
5.
Mit
den privaten Eigentümern ist eine Kostenteilungsvereinbarung/städtebaulicher
Vertrag zur Beteiligung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung
stehenden Kosten abzuschließen.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Haushalt 2023 eingestellt
Anlagen zum Beschluss:
- Übersichtskarte mit Geltungsbereich zum
Plangebiet
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen:
-
Frank Gombert
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0