Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt einen Bebauungsplan für die Weiterentwicklung der Wohnbebauung nördlich vom Friedhofsbereich am Ende an der Straße „Heinrich-Sevecke-Weg“ zur Arrondierung der nördlichen Wohnbebauung aufzustellen. Für die bislang unbebaute Fläche sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit voraussichtlich ca. 20 Wohneinheiten geschaffen und die nördöstliche Ortslage im Gemeindebereich Pampow abgerundet werden.

 

Im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 19 „Am Heinrich-Sevecke-Weg“ werden die folgenden Flurstücke berücksichtigt: Flur 7 Pampow, Flurstücke 109/28, 109/29, 110 und 111/3. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,3 ha.

 

Der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Pampow für das Gebiet „Am Heinrich-Sevecke-Weg“, soll im Verfahren nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren -  i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Es besteht kein Erfordernis des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Die zu überplanende Fläche ist Gegenstand der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow. Danach soll im nordöstliche Bereich zur Abrundung der städtebaulichen Gesamtstruktur der Gemeinde Pampow zwischen den an den Friedhof angrenzenden Flächen eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Damit ist der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Gemeinde Pampow gehört zum Stadt-Umland-Raum Schwerin (SUR SN). Die Planungen und Entwicklungen sind in Übereinstimmung mit dem SUR SN vorzubereiten. Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Vereinbarung mit der Stadt Schwerin wurden für die Gemeinde Pampow weitere zulässige Bebauungen (Wohnungsbau) für die Gemeindeentwicklung zugelassen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Gemeinde bereits Planungen umgesetzt und zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht der Gemeinde noch ein Entwicklungspotential in Höhe von 20 Wohneinheiten zur Verfügung.

Somit kann die Gemeinde Pampow davon ausgehen, dass Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden kann.

 

Der Bauausschuss hat über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Pampow für das Gebiet „Am Heinrich-Sevecke-Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

2.       Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB durchgeführt.

 

3.       Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen.

 

4.       Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,3 ha und befindet sich im nordöstlich Ortsbereich. Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke: Flur 7 Pampow, Flurstücke 109/28, 109/29, 110 und 111/3. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.

 

5.     Mit den privaten Eigentümern ist eine Kostenteilungsvereinbarung/städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

6.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt 2023 eingestellt  

 

Anlagen zum Beschluss:

-       Übersichtskarte mit Geltungsbereich zum Plangebiet

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

-       Frank Gombert

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: 0