Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der übergreifenden Aufgaben der Pampower Feuerwehr im Amtsbereich und der gestiegenen Anzahl der aktiven Mitglieder in den letzten Jahren, ist eine Erweiterung des Feuerwehrgebäudes erforderlich. Das vorhandene Gebäude muss in diesem Zusammenhang umgebaut werden, um den aktuellen Vorschriften zu entsprechen.

 

Hier sind im Einzelnen folgende Gründe anzuführen:

-         Erweiterung der Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug gemäß Brandschutzbedarfsplan (Neubeschaffung ELW)

-         Erweiterung der Umkleidekapazitäten (Mindestgröße der Umkleidefläche pro Einsatzkraft) gemäß den Vorgaben der HFUK und DGUV 205-008 (aktuelle Mitgliederzahl ca. 45 + Reserve, Beachtung Aufteilungsverhältnis m/w)

-         Realisierung und Umsetzung der Einsatzhygiene im Gerätehaus „schwarz/weiß-Trennung“ (Schleuse und Duschmöglichkeiten)

-         Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidemöglichkeiten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr

-         Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an Mitgliederzahlen)

-         Erweiterung der Räumlichkeiten hinsichtlich Lagerflächen • Anforderung an die Feuerwehren steigen für Ausrüstung (z.B. Flächen und Waldbrandbekämpfung) und Einsatzbekleidung (z.B. Stichwort: Feuerwehrkrebs/Einsatzstellenhygiene => Tausch Einsatzschutzbekleidung, Vorhalten von entsprechender Ersatzbekleidung)

 

-         Erweiterung der Räumlichkeiten hinsichtlich Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC)

 

 

Eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf 1.801.751,65 € (brutto). Die Gemeinde hat Fördermittel beantragt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:

 

1.     Die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme „Erweiterungsbau Feuerwehrhaus Pampow“ entsprechend der anliegenden Entwürfe (Grundriss und Ansichten) und der aktuell vorliegenden Kostenschätzung.

2.     Der Bürgermeister wird ermächtigt alle erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Durchführung und Finanzierung der o.g. Maßnahme werden für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 im Rahmen von noch zu beschließenden Haushaltssatzungen zur Verfügung gestellt.

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0