Sitzung: 05.10.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/244
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der übergreifenden Aufgaben der
Pampower Feuerwehr im Amtsbereich und der gestiegenen Anzahl der aktiven
Mitglieder in den letzten Jahren, ist eine Erweiterung des Feuerwehrgebäudes
erforderlich. Das vorhandene Gebäude muss in diesem Zusammenhang umgebaut
werden, um den aktuellen Vorschriften zu entsprechen.
Hier sind im Einzelnen folgende Gründe
anzuführen:
-
Erweiterung
der Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug gemäß Brandschutzbedarfsplan
(Neubeschaffung ELW)
-
Erweiterung
der Umkleidekapazitäten (Mindestgröße der Umkleidefläche pro Einsatzkraft)
gemäß den Vorgaben der HFUK und DGUV 205-008 (aktuelle Mitgliederzahl ca. 45 +
Reserve, Beachtung Aufteilungsverhältnis m/w)
-
Realisierung
und Umsetzung der Einsatzhygiene im Gerätehaus „schwarz/weiß-Trennung“
(Schleuse und Duschmöglichkeiten)
-
Erweiterung
bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidemöglichkeiten für die
Kinder- und Jugendfeuerwehr
-
Erweiterung
der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr
(Anpassung an Mitgliederzahlen)
-
Erweiterung
der Räumlichkeiten hinsichtlich Lagerflächen • Anforderung an die Feuerwehren
steigen für Ausrüstung (z.B. Flächen und Waldbrandbekämpfung) und
Einsatzbekleidung (z.B. Stichwort: Feuerwehrkrebs/Einsatzstellenhygiene =>
Tausch Einsatzschutzbekleidung, Vorhalten von entsprechender Ersatzbekleidung)
-
Erweiterung
der Räumlichkeiten hinsichtlich Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC)
Eine erste
Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf 1.801.751,65 € (brutto). Die
Gemeinde hat Fördermittel beantragt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:
1.
Die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme
„Erweiterungsbau Feuerwehrhaus Pampow“ entsprechend der anliegenden Entwürfe
(Grundriss und Ansichten) und der aktuell vorliegenden Kostenschätzung.
2.
Der Bürgermeister wird ermächtigt alle
erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für die Durchführung und
Finanzierung der o.g. Maßnahme werden für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und
2024 im Rahmen von noch zu beschließenden Haushaltssatzungen zur Verfügung
gestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0