Sitzung: 12.06.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2003/STR/199
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf ist Eigentümerin der
Wohnblöcke 44, 46, 48 und 50. In diesem Wohnblöcken ist das Dachgeschoß
ausgebaut worden. Durch eine Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die
Isolierung in einem äußerst desolaten Zustand ist, dass außer der Isolierung
auch noch Schutt von der Dacheindeckung auf der Decke der ausgebauten Wohnungen
lagert. Das Amt wurde beauftragt dafür Angebote einzuholen um den desolaten
Zustand abzuhelfen. Drei Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert (siehe
Anhang). Der preiswerteste Bieter ist die Firma Tiberius Hahn aus Wittenförden.
Da es sich um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt und die gemäß
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzschätzung des Bürgermeisters liegt, so ist
ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese Ausgabe notwendig. Nach § 52
Abs. 1 der KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn
sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Diese Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall erfüllt. Die Ausgabe von
4.400,- Euro erfolgt in der Vermögenshaushaltsstelle 3.880.951 und wird aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 4.400,- Euro für die
Dachisolierung der Wohnblöcke 44 – 50 in Stralendorf.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0