Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Zum 01.01.2023 tritt das Steueränderungsgesetz in Kraft. Nach § 2b UStG werden Kommunen nunmehr als Unternehmer betrachtet und bestimmte Tätigkeiten unterliegen zukünftig der Umsatzsteuer. Hierzu zählt unter anderem die Überlassung von Garagen gegen Entgelt.

Derzeitig sind die Garagen in der Gemeinde Wittenförden für 50,00 bzw. 80,00 € pro Jahr verpachtet.  Zukünftig werden die öffentlichen Abgaben, einschließlich der Umsatzsteuer, aus dem Nutzungsentgelt für die Garagen beglichen. Daher ist es erforderlich das Nutzungsentgelt pro Jahr und Garage auf 100,00 € netto zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer anzupassen. Das sind insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 4.500,00.Euro. Der deutlich erhöhte Verwaltungsaufwand muss durch das Amt Stralendorf getragen werden.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Wittenförden beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Anpassung des Nutzungsentgeltes der Garagen zum 01.01.2023 auf 100,00 € netto zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer pro Jahr und Garage. Die GV Wittenförden weist das Amt an auf sämtlichen Überlassungsvereinbarungen bezüglich Garagen einen Haftungsausschluss im Hinblick auf die Garage zu vereinbaren.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen von ca. 4.500,00 € im Jahr. Die Mehrausgaben der sonstigen öffentlichen Abgaben, lassen sich derzeit noch nicht beziffern.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         11

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -