Sitzung: 20.09.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2023 tritt das Steueränderungsgesetz in Kraft. Nach
§ 2b UStG werden Kommunen nunmehr als Unternehmer betrachtet und bestimmte
Tätigkeiten unterliegen zukünftig der Umsatzsteuer. Hierzu zählt unter anderem
die Überlassung von Garagen gegen Entgelt.
Derzeitig sind die Garagen in der Gemeinde Wittenförden für
50,00 bzw. 80,00 € pro Jahr verpachtet.
Zukünftig werden die öffentlichen Abgaben, einschließlich der
Umsatzsteuer, aus dem Nutzungsentgelt für die Garagen beglichen. Daher ist es
erforderlich das Nutzungsentgelt pro Jahr und Garage auf 100,00 € netto zzgl.
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer anzupassen. Das sind insgesamt
Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 4.500,00.Euro. Der deutlich erhöhte
Verwaltungsaufwand muss durch das Amt Stralendorf getragen werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Wittenförden
beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Anpassung des Nutzungsentgeltes
der Garagen zum 01.01.2023 auf 100,00 € netto zzgl. gesetzlich geschuldeter
Umsatzsteuer pro Jahr und
Garage. Die GV Wittenförden weist das Amt an auf sämtlichen
Überlassungsvereinbarungen bezüglich Garagen einen Haftungsausschluss im
Hinblick auf die Garage zu vereinbaren.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen von ca.
4.500,00 € im Jahr. Die
Mehrausgaben der sonstigen öffentlichen Abgaben, lassen sich derzeit noch nicht
beziffern.
Bemerkungen:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -